Maschina
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal ein frohes, neues Jahr. Ich bin dabei, den Antrag für Brückenteilzeit auszufüllen. Ist es sinnvoller, diesen erstmal nur für 1 Jahr zu beantragen, wenn wir davon ausgehen, in diesem Jahr wieder schwanger zu werden? Dann würde ich vor Ablauf der Brückenteilzeit in den Mutterschutz gehen. Der BTZ läuft, wenn ich Sie bei anderen Fragen richtig verstanden habe, einfach im Hintergrund weiter (aus) und pausiert nicht, korrekt? Habe ich dann bei dem 2. Kind wieder die Möglichkeit auf Brückenteilzeit nach Teilzeit in Elternzeit? Ich hätte ja dann zwischendurch nicht wieder voll gearbeitet, sondern wieder nur Teilzeit in Elternzeit. Oder macht es Sinn, jetzt direkt 5 Jahre zu beantragen? Ideal Vorstellung ist bei dem zweiten Kind, erst wieder Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten und dann 5 Jahre BTZ nehmen zu können, um danach wieder voll zu arbeiten. Man springt quasi von Sonderregelung in Sonderregelung. Ich hoffe, es ist verständlich, wo meine gedankliche Herausforderung liegt. Vielen Dank und viele Grüße Marina Gabel
Hallo, beides machbar, aber Sie sind bei Modell 1 (1 Jahr) flexibler - ich würde mit dem AG entsprechend verhandeln. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung