Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bin nicht sicher, ob das evtl. gar keine rechtliche Frage ist, sondern privat gelöst werden muss: Vater meiner Tochter (die bei mir lebt) wohnt seit längerem 100 km entfernt. Er ist der Meinung, ich hätte genauso wie er die Pflicht, unsere Tochter alle 2 Wochen am WE zu holen, bzw. zu bringen. Jammert immer, wie teuer das ist. Es war aber allein seine Entscheidung. Den Entschluss wegzuziehen, hat er ohne Besprechen mit mir umgesetzt. Kann er ja machen. Aber bin ich nun verpflichtet, die Konsequenzen dieser seiner Entscheidung mitzutragen? Lieben Gruß, Harriet
Hallo, er muss sich drum kümmern. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich haben beide Eltern die Pflicht, dem Kind den Umgang auch mit beiden Eltern zu ermöglichen. Aber: ER ist weggezogen also hat auch er in aller Regel die dadurch erhöhten Umgangskosten zu tragen. Und: wenn er Entscheidungen trifft, muß er auch deren Konsequenzen tragen... so ist das nun mal im leben, wenn das auch des öfteren gerne (ich meine besonders gerne von Männern) vergessen wird. Trotzdem würde ich eine Art "Kompromiß" finden wollen. Entweder Du fährst alle 2 Monate einmal oder er bekommt ab und zu 10 EUR in die Hand gedrückt... Viele Grüße Désirée
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