Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hatte Ihnen vor ein paar Tagen folgende Frage gestellt: ich bin seit 1999 im Erziehungsurlaub. Habe jetzt im Juni 9 Tage gearbeitet und 10 Tage Urlaub gehabt, dann fing mein neuer Mutterschutz an. Es heißt ja, Mutterschutzlohn wird aus den letzten 3 Monatsgehältern berechnet. Nun habe ich ja nur die 19 Tage, die abgerechnet werden. Wie wird denn jetzt der Durchschnittlohn der letzten 3 Monate berechnet, wenn ich nur ein Gehalt habe. Wird der netto-betrag durch 3 geteilt, oder werden die Monate vor meiner 1. Schwangerschaft hinzugezogen.? Sie sagten, daß auch das Gehalt der 1. Schwangerschaft hinzugezogen werden muß. Können Sie mir sagen, ob dies irgendwo so steht, mein Arbeitgeber streitet dies ab und wird es so leider nicht berechnen. Wäre lieb, wenn Sie mir nochmal antworten könnnten. Liebe Grüße und vielen Dank.
Liebe Nicole, § 200 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallochen,bei mir waren es ein paar Tage länger die ich gearbeitet habe. Ich war bis zum 31.12.01 im ERZU.Und habe 12 Tage gearbeitet und der Rest Urlaub und krank.Ab 01.02.2002 begann der neue Mutterschutz.Bei mir wurde nur das Gehalt vom Januar berechnet und danach Mutterschutzgeld bezahlt. LG Christiane