Mitglied inaktiv
Also folgendes Problem: Ich arbeite im Moment in einem Minijob vorher erhielt ich Sozialhilfe. Da ich zuerst garnicht wußte das ich die freiwillige Krankenversicherung wenn ich einen Minijob mach selbst zahlen muß sind einige Beiträge angelaufen bevor ich anfing zu zahlen. Nun wurde mir mitgeteilt das in der Zeit als ich SH bezog ein Guthaben von 350€ angelaufen ist. Eine Verrechnung mit den Schulden ist nur mit Genehmigung des SA möglich und an mich auszahlen geht sowieso nicht.Ist das wirklich rechtens??? Oder kann ich auf eine Verrechnung/Auszahlung bestehen?? Und warum muß ich die Krankenversicherung bezahlen, ich dachte der AG muß Pauschalabgaben zahlen. Vielen Dank von einer total verwirrten Melanie!!
Hallo, der Ag muss eine Pauschale zahlen, ohne dass Sie versichert sind. Und Sie müssen sich selber versichern. Sie haben bei Vermögen ein sogenanntes Schonvermögen (geben Sie den Begriff mal in meine Suchmaschine ein), der ist frei-evtl. kann da auch das Guthaben zu gehören, je nachdem, wie viel Guthaben Sie schon haben. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner