meerli
Heute hatte ich eine Mahnung des FA im Briefkasten daß wir keine Einkommenssteuer gezahlt hätten im letzten Quartal...Ich weiß nicht was die von mir wollen... Ich hab nun den Steuerbescheid von 2011 herbeigeholt und dort wurde eine Summe X für die 2012 und 2013 festgelegt... Ich habe bzw.wir haben noch nie Einkommenssteuer im Voraus zahlen müssen, 2011 hatten wir LstKl 4 beide, jetzt 3 und 5... Der Steuerbescheid ist vonMärz 2012 da steht drauf Einspruch ist innerhalb von 1 Monat einlegbar... ich hab da allerdings erst entbunden gehabt und das Ding nicht weiter angeschaut hab meinem Betrag von ca.50€ nachgezahlt und fertig... Was mach ich denn jetzt? Vorauszahlungen müssen doch Selbstständige machen wir sind beide Angestellte...Wer kann mir helfen? LG Sindy
RUB
Lina_100
Was steht denn im Bescheid der die Vorauszahlung festsetzt? Bei 3 und 5 ist es nicht ausgeschlossen, dass der Lohnsteuerabzug zu niedrig ist. Bei 3 und 5 sind Sie auch zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet, eine Festsetzung einer Vorauszahlung ist also möglich.
Lina_100
Sie können eine Neufestsetzung bzw Herabfestsetzung der Vorauszahlungen beantragen, ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist nicht mehr möglich, wenn nicht irgendein Fehler zB in der Rechtsbehelfsbelehrung gemacht worden ist. Dies ist aber unwahrscheinlich und könnte nur vor Ort vom Steuerberater, Anwalt oder Lohnsteuerhilfeverein geklärt werden.
sternenfee75
Mussten ihr evtl mal nachzahlen? Hatten wir auch mal, haben auch die Kombi STkl 3/5 und kurz nach der Heirat mussten wir nachzahlen 2 Jahre lang und dann hatten die auch eine Vorrauszahlung festgelegt. Mittlerweile hat sich das bei uns wieder ausgeglichen durch die Pendlerpauschale und Betreuungskosten, dass es wieder geändert wurde. Hatten nichts mit Selbstständigkeit oder so zu tun.
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