Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

brauche dringend juristischen rat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: brauche dringend juristischen rat

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader, meine frage gehört hier nicht ganz hin aber ich denke als rechtsanwältin können sie mir weiter helfen und zwar ich erkläre mal den fall schreiben vom 05.10.05 Beschluss 1. das verfahren wird vorläufig eingestellt 2. den angeklagten 1 und 2 wir auferlegt ein schmerzensgeld in höhe von 250€ und ein geldbetrag in höhe von 250€ an die sozialberatung. schreiben vom 07.03.06 Beschluss in der stragsachen gegen angeklagten 1 und 2 wird das verfahren endgültig eingestellt, nachdem die angeklagten die auflagen erfüllt haben. die verfahrenskosten werden von der staatskasse getragen, ihre notwendigen auslagen tragen die angeklagten selbst. und nun kam heute ein schreiben von der Anwätin der damals angeklagten in dem steht: zwischenzeitlich dürfte ihnen der kostenfestsetzungsbeschluss zugegangen sein (der kam nie!!!) Danach sind sie gemeinsam schuldnerisch verplfichtet einen betrag von 868€ an den nebenkläger zu erstatten. BITTE was soll das den nun??? Der FAll war doch erledigt, warum wollen die noch mal geld??? ist denn das rechtens?? Die REchtsanwältin war nun heute auch nicht telefonisch zu erreichen. Das schreiben wurde am 23.05.07 ausgestellt und kam mit der post heute am 30.05.07, nun steht beim behlerrungsrecht gegen diesen beschluss ist binnen einer woche nach zustellung die sofortigen beschwerden. mir kommt das alles sehr suspekt vor. über ihre hilfe wäre ich sehr dankbar, denn das ganze macht uns sehr zu schaffen. lg samira


Mitglied inaktiv

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Hallo, Frau Bader wird dir darauf nicht antworten können, da es sich hier nur um Fragen rund ums Baby richtet. Ich versuche es dir mal zu erklären, bin Rechtsfachwirtin (also arbeite beim Anwalt). Die Kosten für ein Strafverfahren können sehr sehr hoch sein. Ihr habt einen Beschluss bekommen, wonach ihr insgesamt 500,00 eur zahlen müsst an Strafe, dann ist das Verfahren eingestellt worden. Die Kosten haben NICHTS mit dem Beschluss über die Strafe zu tun. Die Kosten wurden mit dem Satz: Die Kosten des Verfahrens (sprich Gerichtskosten) trägt die Staatskasse, seine eigenen Kosten (nämlich die des Anwaltes und auch die der Nebenklage) trägt der Angeklagte selbst. Das heißt, die Anwältin stellt bei Gericht einen sog. Kostenfestsetzungsantrag, das Gericht entscheidet darüber und schickt euch einen Kostenfestsetungsbeschluss. Da steht dann drin, was ihr zu zahlen habt. Ich würde beim Gericht anrufen und fragen, was mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss ist. Denn die Anwältin muss den ja schon haben, sonst hättet ihr das Schreiben nicht bekommen (sie bekommt den im Original). Zahlt ihr nicht, kann sie sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen. Gruß Arlett


Mitglied inaktiv

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saldkjf


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