Frage:
Bleibt mein Kindergeldanspruch während der Elternzeit im Ausland bestehen?
Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann hat einen Job in Amerika angenommen und sich in Deutschland komplett abgemeldet.
Ich werde in Deutschland demnächst in Elternzeit gehen, bleibe jedoch in Deutschland gemeldet. Einen Großteil der Elternzeit möchte ich dann ebenfalls in Amerika verbringen.
Dass ich dann meinen Anspruch auf Elterngeld verliere ist mir klar.
Jedoch bin ich mir nicht sicher, wie es sich mit dem Kindergeld verhält.
Lt. Homepage müssen ja folgende Kriterien erfüllt werden:
-in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden
-nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
Als was gilt man in der Elternzeit?
Theoretisch bin ich ja durch das bestehende Arbeitsverhältnis unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn gerade kein Geld reinkommt.
Mir ist wichtig, dass ich keinen Fehler mache. Ich möchte vom Staat keine Leistungen erschleichen, möchte mir aber natürlich nicht entgehen lassen, wenn ich Ansprüche habe!
Telefonisch sagt mir die gute Dame leider immer nur sehr unhöflich, dass ich ja selbst wissen muss ob ich steuerpflichtig bin oder nicht. Auf meine Situation mit der Elternzeit geht Sie gar nicht ein.
Das Ziel ist es für immer auszuwandern. Dann kündige ich hier natürlich meinen Job und melde mich ab. In dem Moment hat sich selbstverständlich auch der Kindergeldanspruch erledigt. Aber zuerst möchten wir uns dort eine Basis schaffen bevor ich hier meinen Job mit neunzehn Jahren Betriebszugehörigkeit kündige.
Vielen Dank für die Info, wie das Elterngeld, und damit der Kindergeldanspruch, einzustufen ist..
von
Niki384
am 15.04.2019, 14:27
Antwort auf:
Bleibt mein Kindergeldanspruch während der Elternzeit im Ausland bestehen?
Hallo,
Deutsche im Ausland haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden und die Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Kindergeld ist im Prinzip ein Bonbon, wenn man in D Steuern zahlt.
Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland (im 'Inland') ihren Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
§ 8 AO: Wohnsitz:
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
§ 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.
Entscheidend ist also, wo Sie sich primär aufhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2019
Antwort auf:
Bleibt mein Kindergeldanspruch während der Elternzeit im Ausland bestehen?
Dazu gibt es noch ein paar Fragen:
- Ist dein Man entsandt oder quasi ausgewandert?
- mit welchem Visum?
- wo ist der dauernde Aufenthalt des Kindes?
Grundsätzlich magst Du bitte bedenken, dass Du nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bist, wenn Du deinen Aufenthaltsort dauerhaft ins Ausland verlegst.
Ohne jetzt genau die gesetzlichen Stellen zitieren zu können, glaube ich, dass Kindergeld für Euch wegfallen wird. Da spielt u. a. auch die AO und das Meldegesetz mit rein.
Bitte bedenke auch: das jeweilige Konsult in den USA wird NICHT deine Anlaufstelle für irgendetwas sein können, denn dazu braucht s eine Abmeldebescheinigung (die es zu hüten gilt wie einen Augapfel, also niemals verlieren!)
Wende Dich doch mal ans Raphaelswerk, die kennen sich da wirklich gut aus.
Wo in den USA soll es denn hingehen?
Gruss auch MA/USA
D
von
desireekk
am 15.04.2019, 18:31
Antwort auf:
Bleibt mein Kindergeldanspruch während der Elternzeit im Ausland bestehen?
Er ist mit der Greencard unten und ist bereits dauerhaft ausgewandert. Das bedeutet, dass er in USA steuerpflichtig ist.
Aber ich bin es weiterhin in Deutschland steuerpflichtig und lt. Finanzamt bin ich weiterhin verpflichtet meine jährliche Steuererklärung zu machen, selbst wenn ich dann 2020 komplett ohne Einkommen bin. Ich bin schließlich in einem Arbeitsverhältnis, Rentenjahre laufen weiter und ich könnte ja euch in der Elternzeit jederzeit arbeiten.
Das Kind wird immer da sein wo ich bin.
Da mein Mann nun erst mal ein Leben dort aufbauen wird werden wir im Sommer die Greencard aktivieren, erstmal für 3 Monate dort sein und dann wieder nach Deutschland gehen. Allerdings werden wir in noch nicht festgelegten Abständen immer wieder für ein paar Monate in Amerika sein.
Sobald das Nest ‚gebaut‘ ist, also in 1-2 Jahren, werden wir den Wohnsitz dauerhaft dahin verlegen. Dann ist klar, dass ich, wie ich bereits geschrieben habe, dann keinen Anspruch mehr habe.
Aber solange ich noch in Deutschland gemeldet bin und in Elternzeit bin ich ja quasi auch steuerpflichtig!
Und da liegt ja der Hund begraben. Die gute Dame der Familienkasse sagt nur zu mir ich müsse wissen ob ich voll steuerpflichtig bin oder nicht. Mehr wird mir nicht geholfen.
Und da ich ja in Deutschland weiterhin laufende Kosten habe ist es für mich schon wichtig zu wissen, ob ich Anspruch habe oder nicht.
Wie gesagt, ich möchte kein Geld, welches mir nicht zu steht. Aber wenn ich Anspruch habe möchte ich natürlich ungern drauf verzichten, nur weil ich übervorsichtig bin!
Das mit dem Konsulat weiß ich. Da ich wie gesagt jedoch immer wieder in D bin und noch dort gemeldet bin kann ich alles ja im örtlichen Rathaus regeln. Wir haben auch eine gegenseitige notarielle Generalvollmacht, um Sachen alleine regeln zu können. Aber Danke für den Hinweis.
Uns zieht es nach Cincinnati.
Wo lebt ihr?
von
Niki384
am 15.04.2019, 18:59
Antwort auf:
Bleibt mein Kindergeldanspruch während der Elternzeit im Ausland bestehen?
Hallo,
Hast du zunächst noch einen Wohnsitz in Deutschland? Wirst du dorthin immer wieder zurück kehren? Zumindest anfangs?
Ist es zumindest zu Beginn Urlaub, den du in den USA verbringst?
Es ist auch erlaubt während der Elternzeit längere Reisen ins Ausland zu machen, mit Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld.
Wo wird dein Lebensmittelpunkt sein?
Wirst du die U-Untersuchungen in D machen lassen?
Wo siehst du dein Zuhause?
LG luvi
von
luvi
am 15.04.2019, 20:01
Antwort auf:
Bleibt mein Kindergeldanspruch während der Elternzeit im Ausland bestehen?
Hallo,
Jetzt hab ich noch mal nachgelesen.
Wie in dich verstanden habe, werdet ihr die ersten Jahre in beiden Ländern sein. Für dich ist USA eher Urlaub, feste Bezugspunkt mit Wohnung und Arbeit gibt es hier und ihr werdet auch ein halbes Jahr hier wohnen.
Frag doch mal einen Steuerberater, ich finde das auch verwirrend mit dem unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man ja dort auch nicht wohnt.
Ach ja, noch was.
Welchen Aufenthaltsstatus habt du und das Kind in den USA? Verbringt ihr die Zeit dort als Tourist oder habt ihr auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis?
Ich kenn mich mit den USA leider nicht so aus. Aber vielleicht macht das einen Unterschied beim Bezug von Kindergeld und Elterngeld.
LG luvi
von
luvi
am 15.04.2019, 20:07