Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen letztens u.g. Situation geschildert. Alles was danach kam haben Sie schon beantwortet. Haben Sie mich vergessen, oder kommt da noch was? Danke!!!!!!!!! Hallo Frau Bader, hab alles durchforstet, aber nichts passendes für meine Anfrage gefunden. Folgendes: Nächstes Frühjahr wird mein Sohn 3 Jahre und ich sollte wieder arbeiten um krankenversichert zu sein(mein Mann ist privatversichert, deshalb keine Familienversicherung möglich).Wie es aussieht wird mir mein Chef keine Teilzeitstelle anbieten.Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld (vorallem wichtig: bin ich während dem Bezug von Arbeitslosengeld auch weiterhin krankenversicher???), sofern ich auch sonst keine Arbeit während den KiGa-Zeiten finde? Muß, im Falle einer "Nichteinigung" mit meinem Chef (betreffend der Arbeitszeiten!), ich oder er kündigen? Bekomme ich dann event.eine Sperrzeit? Hoffe ich bin bei Ihnen an der richtigen Adresse! Danke schonmal!
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten, deshalb müssen Sie kündigen. Dann sind Sie U U gesperrt. Arbeitslosengeld u beitragsfreie KK gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (das Kind untergebracht ist). Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?