Mitglied inaktiv
Liebe Fr.Bader! Ich hoffe das sie mir helfen können,weil meine Lage wirklich sehr verfahren ist. Ich bin im August 2006 in eine andere Wohnung gezogen. Es ist ein Privathaus und ich bezog dort die obere Etage. Hatte einen Freund der mich lange an der Nase herum geführt hat und sich 2 Jahre von seiner Frau trennen wollte,natürlich nicht hat.Diese Beziehung ist beendet,aber ich schwanger. Entbinde in den nächsten 4 Wochen. Mein jetziger Vermieter hat mir in letzter Zeit sehr geholfen und wir haben uns ineinander verliebt. Wir würden auch gern zusammensein,aber ich denke jetzt an auszug aus der Wohnung,weil ich angst habe das sie mir mein Hartz 4 Geld streichen. Wenn wir zusammenziehen würden bekomm ich dann gar keine Leistugen mehr-er kann doch aber nicht gleich für mich einstehen.Oder?? Und kann ich gezwungen werden,den Vater des Kindes angeben zu müssen z.B. Kindergeldantrag.Erziehungsgeld ect.? ich hoffe Sie können mir helfen und danke schon mal. Das Haus in dem ich wohne ist ein Einfamilienhaus.Obere Etage wurde nur vermietet weil die Frau von meinem Vermieter gestorben ist und die Kinder ausgezogen sind.Wir haben also nur einen Eingang und vertraglich ist eine Küche in Gemeinschaft vereinbart.Nur falls das was zur Sache tut.
Hallo, wenn Sie den Vater nicht angeben, kann es zu Kürzungen bis zur Streichung kommen, da der KV unterhaltsverpflichtet ist. Wenn Sie mit ihm zusammenziehen und er solvent ist, erhalten Sie keine Leistungen mehr. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also ich würde den Vater angeben, den er ist dem Kind und dir in den ersten 3 jahren zu Unterhalt verpflichtet.
Mitglied inaktiv
Der Vater ist Dir und dem Kind unterhaltspflichtig. Wenn Du ihn verschweigst bekommst Du keine staatlichen Leistungen wie z.B. Hartz 4, da seine Zahlungen Vorrang haben. Abgesehen davon ist es natürlich dem Kind gegenüber äußerst unfair, wenn man "Vater unbekannt" angibt.
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