Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in der Elterzeit, habe aber inzwischen wieder begonnen in Teilzeit zu arbeiten. Dafür habe ich einen gesonderten Arbeitsvertrag bekommen, mein alter Vollzeitvertrag ruht unterdessen. Im August endet dann meine Elternzeit und somit würde ab da mein alter Vertrag wieder aktiviert. Da ich aber weiterhin nur in Teilzeit arbeiten möchte/kann, müsste ich diesen ändern lassen, die Firma wo ich arbeite hat schon Zustimmung signalisiert. Gibt es trotzdem Fristen die für einen Antrag auf Teilzeitarbeit beachtet werden müssen? Danke für ihre Antwort Izzy
von Izzy2013 am 04.05.2017, 13:30