Mitglied inaktiv
verpflichtet, dem Kindesvater zusätzlich (!!) zur mündlichen Information auch noch schriftlich über ärztliche Untersuchungen (Augenarzt, Pulmologe) des Kindes zu berichten?? Ihm also alles mündlich erklärte, nochmal per email zu schicken ..... Ich würde meinen, dass eine mündliche Information ausreichen sollte. Vielen Dank! Grüße S
Hallo, mündlich reicht aus. Es sei denn, es wäre etwas wichtiges, wie zB eine OP Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Juhu Komm grad nicht an meine PN's. muss das Passwort suchen, hier geht es alleine . Ich würds ihm nur noch mailen, dann hat er es schriftlich und gut ist. Boah, was geht denn bloß mit dem ab derzeit ? Und bevor er den Urlaubsort nicht preis gibt, würde ich mich mit ihm gar nicht weiter auseinander setzen um ehrlich zu sein. Der soll mal normal werden.
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