feefrau
Hallo Frau Bader, bei der Sozialauswahl gibt es ja verschiedene Kriterien u.a. auch Unterhaltspflicht, also Kinder. a) spielt es eine Rolle, ob ich Teilzeit arbeite? b) "zählt" es weniger, wenn ich der Zweite Verdiener in der Familie bin (Mann arbeitet auch)? Es ist eine Frage der Zeit, wann mein AG Entlassungen vornimmt und ich versuche vorab meine Chancen auszuloten und ggf. das 3. Jahr Elternzeit geschickt einzusetzen (Kind geboren März 2014). Mit meinem Alter, Kind und Teilzeit (vorher habe ich Vollzeit gearbeitet, will aber Srunden reduzieren) habe ich auf dem Arbeitsmarkt schlechte (m.E. keine) Möglichkeiten. Ein Aufhebungsvertrag ist mir schon angeboten worden. Vielen Dank im Voraus Grüße
Hallo, der Arbeitgeber muss zunächst einmal, wenn das Kündigungsschutzgesetz überhaupt Dabei wird ein Vollzeitarbeitnehmer nicht unbedingt mit einem Teilzeitarbeitnehmer zu vergleichen sein. Entscheidend ist das Alter des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Unterhaltsverpflichtungen. Insofern kann es schon eine Rolle spielen, wenn man der Zweitverdiener ist. Liebe Grüße NB
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