Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BGH hat sich entschieden - nun meine Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BGH hat sich entschieden - nun meine Frage

SpiderWoman

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Gestern gibt´s überall zu lesen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-unfruchtbarer-muss-unterhalt-zahlen-a-1054373.html Ich habe 2 jähriger Sohn, meine Ex-Lebensgefährtin und ich haben uns "gemeinsames" Kind gewünscht. Das Kind ist durch Samenspende, meine Ex hat selbst in mir gespitzt. Sie war beim Geburt dabei, begleitet auch zum Kinderarzt, also wie ganz normale Co-Mutter. Nun sind wir getrennt und meine Ex will auf einmal nichts mit meinem Sohn zu tun haben, obwohl sie auch Bezugsperson war. Was ich traurig finde. Sie zahlt natürlich kein Unterhalt, weil sie meint, sie muss nicht. Aber meine Meinung nach, sie muss mir eigentlich Unterhalt zahlen. Wie hoch habe ich Chance, wenn ich klage? Ich bekomme keinerlei die Unterstützung, nur Kindergeld, mehr nicht. Es reicht nicht aus, oft knapp. (sorry für mein Deutsch, weil sie für mich Fremdsprache ist, danke) Gruß SpiderWoman


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in dem BGH -Urteil gab es doch eine schriftl. Erklärung, für das Kind aufkommen zu wollen. Haben Sie sowas? Ansonstens ehr schlechte Karten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Keine Chance ! Der "Vater" in dem Urteil hat beim Arzt unterschrieben dass er einverstanden ist. Er hat dokumentiert dass er der rechtliche Vater werden will durch die Spende. Das existiert bei Euch nicht. Ist also nicht abgesichert. Du kannst nicht nachweisen wie das Kind entstand.


Sternenschnuppe

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Davon mal ab : Du hast eine neue Partnerin, bist wieder schwanger und willst nach Schweden auswandern ! Liest sich nicht danach, dass sie im Leben des Kindes überhaupt noch eine Rolle spielen soll.


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