Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mir geht es um die Berechnung des Einkommens für die Ermittlung des Erziehungsgeldes (32.200 in 2001). Ich wollte wissen ob diese Bezüge (Urlaubs-,Weihnachtsgeld, Urlaubsabgeltung, Gehalt vor dem Mutterschutz) für die Ermittlung angerechnet werden wenn ich nach dem Mutterschutz erstmal nicht mehr arbeiten gehe. Das Mutterschutzgeld z. B. wird ja auch nicht angerechnet. Mfg Andrea
Liebe Andrea, genaue Angaben zur Berechnung vom EG finden Sie im Beitrag von der Steuerberaterin Undine vom 10.08. Wenn es nach dem Lesen noch Fragen gibt, bitte nochmal fragen! N. Bader
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