Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beugsmonate

Frage: Beugsmonate

ulli_123

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Hallo Fr. Bader, meine Ausgangssituation: errechneter ET 17.09.2017 - aktuell im Mutterschutz. Ich bin mit meinem Arbeitgeber in Abfindungsverhandlung und möchte nun das bestmögliche bei der Elterngeldverteilung hinsichtlich der Bezugsmonate veranlassen. Aktuelles Angebot des Arbg.: Beschäftigung bis Ende des Jahres 31.12.2017 (unter Freistellung nach Muschu), Auszahlung Urlaubs- und Weihnachtsgeld (EInmalzlg), Auszahlung Abfindung (Einmalzlg.) Auszahlung Genussrechte (Einmalzlg). Nun gehen wir davon aus, dass der Kleine nicht vor dem 17.09.2017 geboren wird, sondern für das Beispiel hier: am 18.09.2017. Ich würde wiefolgt Basis-Elterngeld beantragen wollen (für Partner und mich) und möchte von Ihnen wissen, ob das so unter anbetracht der obrigen Situation und der Rahmenbedingungen möglich ist: 1. Lebensmonat (LM) 18.09.-17.10 Ich (muss wegen Muschu-Geld) +Partner 2.LM 18.10.-17.11. Ich (muss wegen Muschu-Geld) + Partner 3.LM 18.11.-17.12. keiner von beiden (Lohnfortzahlung Sondervereinbarung) 4.LM 18.12.-17.01. keiner von beiden (Lohnforzahlung Sondervereinbarung) 5.LM 18.01.-17.02. Ich 6.LM 18.02.-17.03. Ich 7.LM 18.03.-17.04. Ich 8.LM 18.04.-17.05. Ich 9.LM 18.05.-17.06. Ich 10.LM 18.06.-17.07. Ich 11.LM 18.07.-17.08. Ich 12.LM 18.08.-17.09. Ich 13.LM 18.09.-17.10. Ich 14.LM 18.10.-17.11. Ich In Summe ich = 12 und Partner = 2 Elterngeldbezugsmonate ------------------------------------------------- Da es sich bei Abfindung, Urlaubs-u. Weihnachtsgeld um EINMALZAHLUNGEN....während des Bezugszeitraumes handelt, darf die Elterngeldstelle keinerlei verrechnung vornehmen. Ist das wirklich korrekt? Laut Antrag muss ich sie über derartige Zahlungen auch nicht informieren, da ich die Stelle lediglich über Zahlungen informieren muss, die die Elterngeldberechnung/ Elterngeldbezahlung beeinflusst (genau genommen) oder? LG Steffi


Mitglied inaktiv

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Wenn Du das beste willst dann bloß jetzt keine Abfindung/Aufhebung. Das kann nur zu deinem Ungunsten verlaufen. Schon alleine weil Du ohne AG auch keine EZ mehr hast. Davon ab wird Einkommen auf das EG angerechnet. Du musst JEDE Zahlung angeben. Und was ihr bei der Berechnung vergessen habt ist der steuerlich Nachteil. jegliche Abfindung usw wird dein Jahreseinkommen berücksichtigen so das du evtl in eine höhere Steuergruppierung rutscht. Weit besser wäre es das ganze auf nach die EZ zu verschieben bzw mindestens auf nach dem EG. Bedenke aber, Du wirst dich dann selbst um das Thema Krankenversicherung kümmern müssen. Ohne AG keine EZ und damit eben auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Sofern du aktuell Pflichtmitglied in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen bist. Wenn Dir die Nachteile alle egal sind bzw du trotzdem die Vorteile siehst weit evtl entsprechend hohe Abfindung, dann OK.


ulli_123

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Hallo Danyshope, danke für deine Antworten und die Mühe, aber ich denke dass da inhaltlich manches falsch ist... 1) ohne Arbeitgeber keine EZ = richtig, aber EZ ist ja auch nicht "notwendig" 2) einmalzahlungen urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen (so lange sie einmalzahlungen und keine laufenden bezüge sind) dürfen m.E nicht angerechnet werden, selbst wenn ich sie vielleicht (da bin ich unsicher) angeben muss. 3) steuerlich geht es gar nicht besser, da die Auszahlung ja in 2018 erfolgt und ich da ja hauptsächlich elterngeld bekomme (steuerfreies Einkommen) und folglich weniger steuern zahlen muss, da kaum/ kein anrechenbares brutto vorhanden ist. 4) Krankenversicherung hat mit der elternezeit nicht ausschließlich zu tun. Krankenversichert bin ich (gesetzlich) automatisch, da ich Elterngeld beziehe... Also lohnersatzleistung. Und die elternezeit ist ja wiederum keine Voraussetzung um elterngeld zu beziehen... PS: woher nimmst du dein Wissen/ Erfahrung? Hast du das eigenständig recherchiert oder beruflich damit zu tun? LG und trotzdem danke (vielleicht irre ich mich ja auch fahrlässigst) Bin gespannt auf die expertenmeinung.


Niki1980

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Hallo, ich kann dir nur was zu den steuerliche Aspekten sagen: 1. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, so dass es sich durchaus auf den Steuersatz auswirkt. Bsp: Du bekommst in 2018 Einmalzahlungen von 10T€ und dein Mann hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50T€, dann zahlt ihr den Steuersatz für 60T€. Wenn dann dein Elterngeld dazukommt (z.B. 10T€) dann müsst ihr zwar nur für 60T€ Steuern zahlen, aber mit dem Steuersatz von 70T€. ACHTUNG: Die Zahlen sind absolut aus der Luft gegriffen und dienen nur dem Bsp. Allerdings kannst du bei Abfindung (Auszahlung Genussrechte weiß ich nicht) die Fünftelregelung in der Steuererklärung beantragen, so dass du die Abfindung in 2018-2022 mit jeweils einem Fünftel des Betrages versteuern musst. Muss man sich ausrechnen bzw. über einen Steuerberater ausrechnen lassen, was einem günstiger kommt, auch unter Berücksichtigung des Einkommens der nächsten Jahr (EZ und zu hause ohne Einkommen oder wieder arbeiten) Du schreibst, dass du während des EG-Bezugs krankenversichert bist wg Lohnersatzleistung. Das ist richtig, aber was ist danach? Kannst du bei deinem Mann familienversichert werden? Oder gehst du dann wieder arbeiten? Möchtest du dich dann arbeitslos melden? Wenn du dich arbeitslos melden möchtest, bekommst du dann eine Sperre, weil du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast? Darüber würde ich mir auch nochmal Gedanken machen und das eventuell vorab bei JC klären. Gruß Niki


ulli_123

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Hallo Niki1980, das sind sehr viele interessante Punkte, die mir so noch nicht bekannt waren. Vielen Dank dafür Ganz wichtig "vorab": Ich schreibe immer mein Mann, weil wir schon ewig zusammen sind/ leben, aber wir sind unverheiratet und müssen (zum Glück) keine Steuererklärung zusammen machen/abgeben.... Dann wäre es eine echt doofe Nummer :( und wir würden auf Grund des progressionsvorbehaltes und den dann doch (zusammen betrachtet relativ gutem Einkommen) wahrscheinlich echt schlecht bei wegkommen. Klar muss ich auf die Abfindung Steuern zahlen, auch wenn ich nur/hauptächlich Lohnersatzleistung bekomme... Das lässt sich glaube ich nie vermeinden ...(leider :o))) ) Aber deswegen keine Abfindung anzunehmen und irgendwann einfach so zu gehen, macht ja auch wenig Sinn.... Denn die Entscheidung dort nicht mehr arbeiten zu "wollen" ist ja letzlich getroffen. Jetzt geht es eher darum das "beste Timing" zu wählen. Mit dem ALG 1 habe ich mir auch schon Gedanken gemacht (als Notlösung). Grundsätzlich hätte ich (wahrscheinlich) nach dem Elterngeldbezug wieder die Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis woanders aufzunehmen. Falls das nicht funktionieren sollte, habe ich überlegt (rein theoretisch), da ich ja von der 3 Monatssperre weiß, den ALG1 Antrag schon so früh einzureichen (während ich noch im Elterngeldbezug bin), dass es dort einen lückenlosen Übergang gäbe. Letztlich würde ich in Summe dann nur 9 Monate Leistung statt 12 Monate Leistung erhalten, aber ich denke dass ist auch ok und genug Zeit, um sich einen adäquaten neuen Job zu suchen. Ziel sollte es ja nicht sein, so viel wie mögliche Sozialleistungen zu erhaschen wie es nur "geht". Es ist schön, dass man so sagenhaft unterstützt werden kann ich Deutschland, aber es aufs letzte auszureizen, ist nicht meine Art. Ob das allerdings so reibungslos funktioniert mit dem "Übergang" kann ich nicht 100% sagen, wüsste jetzt aber auch nicht was rechtlich dagegen spricht, wenn ich alle ordnungsgemäß informiere.


Mitglied inaktiv

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So, kann erst jetzt antworten... Einiges hat man dir ja schon geschrieben warum ich da eben "Bauchgrummeln" hätte.... Thema Steuern und warum das ein Problem werden könnte wurde ja erklärt. Auch warum du nach dem EG eben nicht mehr krankenversichert wärst - würdest du dann in "normaler" EZ dich befinden, wärst du weiterhin krankenversichert - beitragsfrei. Andernfalls wirst du eben nach einem Jahr arbeiten MÜSSEN - außer du zahlst dann die Versicherung selbst wenn du nicht verheiratet bist und nicht in die Familienversicherung kannst. ALG1 bekommst du nämlich nur dann wenn du dann auch eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Sonst zählst du als nicht arbeitsfähig und als nicht vermittelbar. Also nicht nur 3 Monate Sperre die drohen. und für Hartz4 - worüber du auch krankenversichert wärst - müsstest du eben auch das Einkommen ALLER Personen die in deinem Haushalt leben - also auch das des Kindsvater (ich denke mal ihr lebt zusammen). Wenn der entsprechend gut verdient wirst du da kein Hartz4 bekommen. Dann wäre es sinniger über eine Splittung des EG nachzudenken. Damit würdet du nur die Hälfte an EG jeden Monat bekommen, aber doppelt so lange. Und wärst darüber auch länger krankenversichert. Klappt es dann doch recht früh/schnell mit einem neuen Job, kannst du immer noch das in normales EG wandeln lassen. Und nein, komme nicht aus dem Beruf. Nur sehr lange hier schon recht aktiv und persönlich schon recht gut "erprobt". Nenne es Hobby-Steckenpferd - zwinker.


emilie.d.

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Ich bin gerade etwas baff, dass Du glaubst, eine Heirat wäre steuerlich nachteilig. Ich würde Euch raten, eine Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Das kann das Forum hier nicht leisten. In meiner Famile wird ja traditionell im Dezember geheiratet, weil dann der Steuervorteil rückwirkend noch für das gesamte Jahr gilt... Wärt ihr verheiratet, hättest Du die 3 wählen können. Dadurch wäre Dein Netto höher gewesen und hätte Dein Elterngeld erhöht (außer Du bekommst eh schon den Höchstsatz). Zuviel gezahlte Steuern, falls Dein Mann mehr verdient, hättet ihr über den Lohnsteuerjahresausgleich wiederbekommen. Man muss sich nicht zusammen veranlagen lassen, aber es ist meistens vorteilhaft (Stichwort Ehegattensplitting). Im Jahr des Elterngeldbezuges idR sowieso. ALG I gibt es nur für die Stunden, die das Kind nachweislich betreut ist, sonst nur anteilsmäßig. Wenn Du ab 9 Monaten z.B. ALG I voll beziehen möchtest, brauchst Du einen Vollzeitplatz in einer Kita. Auch wegen der Abfindung würde ich mich dringend beim Steuerberater beraten lassen. Je nach Branche ist es schwer, mit EINEM Kind (wo jeder spekuliert, dass noch ein Zweites kommt) eine Stelle zu finden. Wenn Du jetzt einen gut bezahlten Job hast, würde ich wirklich überdenken, dort zu kündigen. Ist der Betrieb groß genug, hast Du sogar Anspruch auf Teilzeit. Du könntest so nach einem Jahr wieder einsteigen, Einkommen erwirtschaften, um Elterngeld über Mindestsatz zu generieren. Oder Teilzeit in Elternzeit arbeiten, währenddessen Du unkündbar bist. Wenn Du in Elternzeit bist und wieder schwanger, kannst Du die Elternzeit zum Mutterschutz unterbrechen und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Ohne AG bekommst Du nichts. Wie gesagt, ich würde mich da wirklich nochmal professionell beraten lassen. Haben wir auch gemacht.


emilie.d.

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Wenn ihr nicht verheiratet seid und jetzt ein Kind bekommt, solltet Ihr Euch über ein Testament Gedanken machen, vielleicht auch über Dinge wie Bankvollmachten und Patientenverfügung, Risikolebensversicherung. Vielleicht habt ihr das ja schon längst und ich will Dir keine Angst machen. Aber als Lebensgefährtin bist Du nicht automatisch erberechtigt. Vermögen, Möbel, Immobilien, Auto fallen dann an mitunter entfernte Verwandte. An Konten kommst Du ohne Vollmacht nicht dran. Witwenrente steht Dir unverheiratet nicht zu.


Mitglied inaktiv

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Stimmt, Heirat und Steuern kann ich nur bestätigen. Wir waren bei Kind 1 noch nicht verheiratet. Dafür habe ich aber da vor Geburt 40 Std die Woche gearbeitet. Habe mal vor einiger Zeit ausgerechnet was ich jetzt an EG bekommen würde bei 30 Std in TZ und verheiratet - es ist fast das gleiche. Und einen riesen Gehaltserhöhung habe ich nicht bekommen. Bekannte von mir durfte fast die Hälfte der Abfindung an des Fiskus abtreten.


ulli_123

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Hallo, Stoooooooop - das ist ja alles echt lieb, aber jetzt ist hier absolutes Themenhopping angesagt. Ihr wisst doch gar nichts über mich, außer dass, was ich preisgegeben habe auf Grund meiner Fragen und Antworten. Es geht hier doch nicht in erster Linie, um die Frage, was ist nach dem Elterngeldbezug. Danke, aber ich habe bereits einen Plan/ Idee A, B, C, D ... Sorry aber ich habe jetzt so viele Antworten erhalten auf Fragen, die ich gar nicht gestellt habe. Dadurch habe ich so ein bisschen das Gefühl ihr erklärt mich für "bescheuert" ... nicht schön - ich weiß/ gehe davon aus ihr meint es nur gut :o), aber es kommt nicht nur so an. Zitat emilie.d.: "Ich bin gerade etwas baff, dass Du glaubst, eine Heirat wäre steuerlich nachteilig. Danke, aber ich weiß, dass eine Heirat in unserem Fall bisher keine steuerlichen Vorteile gebracht hätte, bzw. die Nachteile und Vorteile sich ziemlich aufheben. Dass sprechen wir jedes Jahr beim Steuerberater durch, wenn wir wegen meines Mannes da sind. Ja ich hätte die 3 haben können .. und mein Mann?? du siehst hier nur eine Seite - was bringt es wenn ich Vorteile habe. Durch diese Änderung mein Mann aber erheblichere Nachteile.... und vielleicht möchte ich ja auch gar nicht verheiratet sein (was ich sagen möchte, darum geht es doch gar nicht) Testament, Bankvollmachten, Patientenverfügung, Risikolebensversicherung ---> Habe ich an irgendeiner Stelle erwähnt, dass es dazu keinen "Plan, Dokumente, Vollmachten..." gibt??? Was hat das noch mit dem Thema zu tun??????? Jetzt bin ich aber etwas buff ...


emilie.d.

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Es stimmt, dass gute Ratschläge auch immer Schläge sind und der Weg zur Hölle damit gepflastert ist. Aber wenn Du mal länger hier im Forum mitliest, würdest Du feststellen, dass viele Frauen nach 2-3 Jahren nach der Geburt die Fragen stellen, die ua ich dir hier vorweg als "Ratschlag" mitgegeben habe. Dahinter steckt keine böse Absicht. Mein Bruder ist Freiberufler (Zahnarzt) und dessen Steuerberater (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht) konnte die entsprechenden Fragen zum Elterngeld beantworten bzw. hat das für die Kasse gerechnet. Deshalb habe ich mich gefragt, ob Du Dich überhaupt hast beraten lassen. Aber dann kennt sich Euer wohl einfach nicht in der Materie aus. Ich habe zugegeben keine gewerbetreibenden in meiner Familie, es sind alles Freiberufler und selbständig. Aber ich kenne wirklich keine Konstellation, in der eine Heirat STEUERLICH Nachteile gehabt hätte. Selbst zwei befreundete Manager, die in etwa gleich verdienen, haben deshalb geheiratet. Bei Aktiengeschäften bringt es ebenfalls Vorteile. Deshalb meine ungläubige Nachfrage. Nicht, weil ich Dich für dumm halte. Wegen Deiner Frage, "ich die 3 und mein Mann?!?": Als Beispiel, Frau hat vor der Geburt die 3 gehabt, mein Bruder macht eh eine Vorrauszahlung für seine Steuern und bekommt dann über den Lohnsteuerjahresausgleich Steuern wieder oder zahlt eben nach. Die 3 für seine Frau bringt ihm unterm Strich keine Nachteile. Für seine Frau hat sich das Elterngeld dadurch erhöht, weil sie Netto mehr rausbekommen hat und sich das Elterngeld daraus errechnet. Nochmal, mir steht es nicht zu und ich will niemandem eine Heirat einreden, Gott bewahre. Aber ich wundere mich wie gesagt drüber, weil in meiner Familie genau deshalb häufig noch am Jahresende geheiratet wurde. Immobilien, Praxen, Wald und Co. werden dann ehevertraglich vom Zugewinn ausgenommen, ehelichen Unterhalt kann man ehevertraglich ebenfalls begrenzen. Wobei ich das den Frauen unfair gegenüber finde, aber muss jeder selbst wissen, was er unterschreibt. Bekannte ist nach dem Tod ihres Mannes von dessen Bruder vor die Tür gesetzt worden, nicht mal die Möbel konnte sie mitnehmen. Wie gesagt, ich kenne Dich nicht, deshalb schreibe ich das hier rein. Alles ohne böse Absicht.


Mitglied inaktiv

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Warum eigentlich nur 3 und 5, es gibt auch die Option das beide in die 4 gehen. Bringt immer noch Vorteile gegenüber beide in der 1.


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