Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich im 3. Jahr meines EU. Mein Arbeitsplatz wurde vor dem EU durch eine EU-Vertretung für vorerst ein Jahr besetzt. Nun wurde mir durch einen Brief mitgeteilt, dass der Betriebsteil (Logistikzentrum) an einen Dritten übergeben wird §613 a BGB. Die Firmenhauptsitz bleib bestehen. Nach "Aussagen" der Kollegen, soll meine EU-Vertretung ebenfalls übernommen werden! Ist dies so in Ordnung obwohl nur eine Arbeitsstelle vorhanden ist? Wie verhält man sich am Besten in so einem Fall zumal meine Mann im gleichen Betrieb arbeitet und wir doppelt bestraft sind. Der "neue Arbeitgeber" wird künftig 30% weniger Lohn bezalhlen wollen. Wir sind etwas verunsichert und würden uns freuen über eine kleine Hilfestellung. Vielen Dank P.S. In unserem Betrieb besteht ein sogenanntes Rationalisieungsschutzabkommen.
Hallo, ich kann das problem nicht sehen. Sie haben nach dem EU einen Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz oder etwas vergleichbaren. Wenn der AG ´weitere AN einstellt, kann das auf keinen Fall Ihr Problem sein. Daran ändert auch der Betriebswechsel nichts. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?