Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Betreuungsunterhalt. Mein Freund hat sich getrennt. Noch leben wir zusammen da er eine Wohnung sucht. Unsere Kinder sind 7 Jahre und 10 Monate. Ich gehe ab Oktober wieder arbeiten. Da er in die Krippe dann geht. Ich habe dann ein Einkommen von ca 1700 Euro netto vor der Geburt war mein Einkommen genauso hoch . Ich wollte eigentlich weniger arbeiten aber kann es mir durch die Trennung nicht wirklich leisten. Mein Freund verdient ab Januar 2023 3000 Euro netto zur Zeit noch 4300 Euro netto Er hat aber zusätzlich noch viele Sonderzahlungen hochgerechnet im Jahr 5000 Euro netto Ist es richtig das er mir die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt zahlen muss ?! Da er bald nur noch 3000 Euro verdient da er in Teilzeit geht hat er ja nicht mehr so viel Geld. Und ich habe gelesen das er irgendwie die Differenz zahlen muss zudem was ich vorher verdient habe. Werde aber ja wieder das gleiche fast verdienen da ich es ja muss . Können sie mir da irgendwie weiter helfen ?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sollen wegen des Kindes nicht schlechter gestellt sein als ohne. Da Sie aber voll arbeiten und keine Einbussen haben, sieht es mit dem Betreuungsunterhalt schlecht aus. Im Gesetz steht dazu: § 1615l BGB: Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Und noch eine Frage ich habe gelesen das es irgendwie ne 3/7 Methode gibt die different zwischen unseren Einkommen . Angenommen seine 3000 Euro netto und meine 1700 Euro netto wird davon die Differenz r genommen also die 1300 Euro oder wird von dem erstmal der kindesunterhalt abgezogen und alles andere ?!


cube

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Erst mal muss er Kindesunterhalt zahlen - der ist vorrangig vor dem Betreuungsunterhalt für dich. Betreuungsunterhalt (für das kleine Kind) soll dann euren Einkommensunterschied ausgleichen. Also sofern er nach Abzug des Kindesunterhaltes und anderer, anrechenbaren Kosten für ihn noch genug übrig hat. Allerdings verstehe ich deine Annahme nicht, ihr hättet mit 1.700 und 3.000 netto in etwas gleiche Einkommen? Oder hast du dich da vertan? Ich würde mit TZ auch gerne 3.000 netto im Monat verdienen übrigens :-) Wo gibt´s den?


Mitglied inaktiv

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Wieso reduziert er seine Arbeitszeit? Wollte er in Elternzeit gehen? Zum Betreuungsunterhalt: er muss die Differenz zwischen alten und neuen Gehalt ausgleichen .... Das ist doch das gleiche..... Vorrangig ist aber der Kinderunterhalt


Mitglied inaktiv

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Also ich verdiene auf 28 Stunden 1700 netto Vor der Schwangerschaft, ab Oktober arbeite ich 26 std also ca 1600 netto . Ich verdiene in etwa gleich wie vor der Schwangerschaft. Klar würde ich lieber zu Hause bleiben aber irgendwie muss ich ja alles zahlen. Die Mieten sind bei uns nicht günstig und vom Staat nehme ich kein Geld , ich kann ja arbeiten. Und mein Freund ist in Vollzeit 35 std er geht ab Januar in Teilzeit 25 std und hat dann 3000 Euro netto ohne Zulagen ( er arbeitet bei einen der größten ARbeitgeber Deutschlands) und ja verdient sehr gutes Geld. Er plant schon länger in Teilzeit zu gehen da er keine Lust hat mehr in Vollzeit zu arbeiten und sagt das Geld reiche auch. Vor 3 Wochen hat er es mit seiner Chefin besprochen


Schmetterfink

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Dein Exfreund sollte bei "keine Lust hat mehr in Vollzeit zu arbeiten" darauf achten, dass ihm am Ende bei der Berechnung des Unterhalts nicht unterstellt wird, er habe nur Stunden reduziert, um den Kindesunterhalt zu schmälern. Von 5k netto auf 3k netto, weil er keine Lust mehr auf Vollzeit hat... bei dem Timing (zufällig kurz nach der Trennung beantragt/besprochen, als quasi gerade klar war, dass er Barunterhaltspflichtig wird), mag das einen schalen Beigeschmack bekommen.


cube

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Bei 3.000 netto hat er bis zum Selbstbehalt noch genug über, um den Kindesunterhalt zu zahlen - und der ist ja vorrangig. Da bleibt aller Voraussicht nach noch genug, um sogar noch Betreuungsunterhalt zu zahlen. Ich glaube daher nicht, dass man ihm einen Strick daraus drehen kann, Stunden zu reduzieren, wenn der Unterhalt ohne Probleme gezahlt werden kann.


cube

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Also du hast 1.600 netto + KG für 2 Kids 438 + ca. 900 Euro Kindesunterhalt = round about 2.900 Euro. Ich glaube, damit lässt es sich doch ganz gut leben. Damit hast du schon mehr, als er hinterher übrig haben wird. Ich glaube, wenn du nicht arbeiten gehst und statt dessen voll auf den Betreuungsunterhalt setzt, hast du weniger. Nach Abzug des Unterhaltes bleiben deinem Ex-Partner nämlich bis zum Selbstbehalt dann nur noch grob gerechnet 900 Euro die er dir als Betreuungsunterhalt zahlen müsste. Je nach dem, was er so als Belastungen noch in Abzug bringen kann, auch weniger.


Mitglied inaktiv

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Auch wenn ich wieder arbeiten gehe und so viel wie vorher verdiene ? Ich dachte er muss nur die Differenz zahlen zudem was ich vorher verdient habe ?! Das wären ja gerade mal Max 100 Euro zumal ich dann ja Lohnsteuerklasse 2 bin und dadurch ja mehr verdiene .


Mitglied inaktiv

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Ja allerdings zahle ich viel Miete und muss leider noch ein Jahr lang ein Kredit zahlen von 500 Euro


Mitglied inaktiv

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Und dazu kommen noch die Krippen Gebühr von 309 Euro plus essen 65 Euro und Schule 70 Euro essen


Pamo

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Wenn die Differenz nur 100€ ist, dann stellt sich die Frage ob das Eintreiben des Betreuungsunterhaltes für dich lohnend ist. Der Kindesunterhalt ist relativ unkompliziert und dabei könntest du Hilfe durch das Jugendamt bekommen. Für den Betreuungsunterhalt musst du einen Anwalt beauftragen (sofern er nicht kooperiert) und bezahlen.


cube

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"Für Unverheiratete Bei Unverheirateten ist hauptsächlich die Lebenssituation des betreuenden Elternteils der Anknüpfungspunkt, also welche Einkünfte er ohne die Geburt und die Betreuung gehabt hätte, unabhängig vom Vermögen. Im Grundsatz wird also der volle Verdienstausfall erstattet. Beispiel: Die Mutter hatte vorher ein Einkommen von 2.000 EUR netto und kann nun aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten – ihr Bedarf liegt bei 2.000 EUR." (Kanzlei Hasselbach)." Verdienst du selber Geld, aber auf Grund de Kinderbetreuung weniger als vorher, muss der Ex-Partner diese Differenz ausgleichen. Ich war mir nicht sicher, ob du defintiv arbeiten gehen wolltest oder evt. eben doch zu Hause bleiben und nur über den Betreuungsunterhalt gehen - deswegen die Berechnung, dass reiner BU weniger werden wird als mit eigenem Job :-)


Mitglied inaktiv

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Nein ich gehe definitiv arbeiten soviel wie vorher . Erhalte ich kein Betreuungsunterhalt müsste ich wohl erstmal auf Vollzeit gehen


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