Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

kleinerelch

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich erwarte von einem Mann, der bereits für 4 Kinder, mit einer anderen Frau, unterhaltspflichtig ist im Mai ein Kind. Kind 1 wird im August 20 Jahre,lebt in einer eigenen Wohnung und studiert. Hier wird wohl künftig die arbeitende Exfrau den Großteil seines Unterhalts zahlen müssen, oder? Kind 2 wird im September 18,lebt bei der Mutter und geht noch aufs Gymnasium, befindet sich also noch in allgemeiner Schulausbildung. Ab September wird hier auch die Mutter barunterhaltspflichtig sein. Kind 3 ist 15 und lebt bei Mutter, geht zur Schule. Kind 4 ist 13 und lebt bei der Mutter, geht zur Schule. Die Exfrau hat nach der Scheidung das Familien-Haus behalten. Das Haus wurde mit einem Wohnwert von 1500,- Euro angesetzt. Der Vater meines Kindes hat nun selbst wieder ein Haus mit einem angenommenen Wohnwert von 1100,- Euro. Er zahlt Unterhalt für die Kinder aus der Exehe nach Düsseldorfer Tabelle Einkommen über 5100,- Euro. 1.Gestern hat er mir mitgeteilt, dass er sein Haus verkaufen wird, um meinen künftigen Betreuungsunterhalt zu schmälern. Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Was kann ich dagegen tun? Er ist sehr vermögend und macht das nur, damit ich weniger Betreuungsunterhalt bekomme. 2.Wird in meinem Fall auf sein zwischen uns zu verteilendes Einkommen die 3/7 Regelung angewandt? Oder kann ich davon ausgehen, dass er mir, als ledige Mutter, soviel zahlen muss, als würde ich weiter arbeiten gehen? Auch nach Abzug seines Selbstbehalts wäre das durchaus noch machbar. 3.Das Haus hat er im letzten Jahr gekauft. Darf er es verkaufen, oder müsste er vermieten? Offensichtlich möchte er mich durch den Verkauf schädigen. Über eine erste Einschätzung, zur Orientierung für mich, würde ich mich freuen. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße kleinerelch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. + 3. Nichts, das ist seine Entscheidung 2. Die Kinder und auch die Ehefrau sind vorrangig. Dann wird alles mögliche abgezogen und Sie bekommen vom Rest 3/7 Liebe Grüße NB


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