Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnelle Antwort zum Thema Betreuungsunterhalt! Da ich jedoch während der Elternzeit noch teilzeit arbeite und dadurch natürlich wesentlich weniger verdienen kann als ich vor der Geburt verdiente, frage ich mich ab wann man denn als bedürftig zählt? Gibt es da ein bestimmtes Maximaleinkommen welches die KM nicht überschreiten darf oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich? LG Alisha
Mitglied inaktiv
Also ich habe als Kenntnisstand, daß der KV grundsätzlich der ledigen Mutter deren früheres (Netto)Einkommen ersetzen muß. Meistens kann er das aus seinem eigenen Einkommen gar nicht leisten. Aber wenn es nur um die "Aufstockung" geht, würde ich das schon verlangen! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Es geht um eine Aufstockung da er nur ca 150 € mehr verdient als ich vor der Geburt verdiente. Nur das Wort bedürftig hat mich etwas verwirrt. Mich würde wirklich brennend interessieren was in Bezug auf betreuungsunterhalt darunter zu verstehen ist.
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung