Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

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Bin alleinerziehend und arbeite noch Teilzeit während der Elternzeit. Es würde mich interessieren welche Faktoren erfüllt sein müssen um vom KV zusätzlich Betreuungsunterhalt zu bekommen. LG Alisha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB


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