Mitglied inaktiv
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 4 Monate alten Tochter. Ich arbeite im Erziehungsurlaub in Teilzeit. Dadurch verdiene ich weniger als ich vorher in Vollzeit verdient habe. Nun sagte mir eine Rechtsanwältin, dass der Kindesvater (wir sind nicht verheiratet) den Verdienstausfall in voller Höhe als Betreuungsunterhalt an mich zahlen muss, wenn ihm dadurch noch 1000 Euro bleiben (§1651 1 2 BGB). Ist das so?
Liebe Sabri, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, verbietet es mir das Standesrecht, etwas dazu zu sagen. Aber scheuen Sie mal in der Suchmaschine unter "Micky", da habe ich genau zu dem Thema geschrieben. Titel des Postings war "Unterhalt". GRuß, NB
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