Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich möchte gerne Betreuungunterhalt gegenüber dem Vater meiner Tochter Angelina geltend machen. Nun ist dieser aber gegenüber 4 Kindern Unterhaltsverpflichtet und somit ist kein Geld mehr da um den Betreuungsunterhalt aufzubringen. Jetzt meine Frage: Gibt es eine andere Behörde oder Amt, das hier in Vorlage treten kann? Vielen Dank für Ihre Antwort Estelle
Liebe Estelle, wenden Sie sich an das JA und beantragen Sie uNterhaltsvorschuss. DAs Amt prüft dann, inwieweit sie das Geld vom VAter zurückholen können. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Unterhaltvorschuss bekommt man aber doch nur 6 Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr, oder? Was ist mit der andern Zeit?
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit