Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich möchte gerne Betreuungunterhalt gegenüber dem Vater meiner Tochter Angelina geltend machen. Nun ist dieser aber gegenüber 4 Kindern Unterhaltsverpflichtet und somit ist kein Geld mehr da um den Betreuungsunterhalt aufzubringen. Jetzt meine Frage: Gibt es eine andere Behörde oder Amt, das hier in Vorlage treten kann? Vielen Dank für Ihre Antwort Estelle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Estelle, wenden Sie sich an das JA und beantragen Sie uNterhaltsvorschuss. DAs Amt prüft dann, inwieweit sie das Geld vom VAter zurückholen können. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Unterhaltvorschuss bekommt man aber doch nur 6 Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr, oder? Was ist mit der andern Zeit?


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