Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt trotz Arbeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt trotz Arbeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 19 Monate alt. Sein Vater kümmert sich nicht um uns, zahlt aber Unterhalt für uns beide. Nun fragt er mich, wann ich endlich wieder arbeite, damit er nicht mehr für mich zahlen muß. Ich will ab April wieder für 30 Stunden arbeiten gehen, denke aber, daß ich weiterhin Anspruch habe auf anteiligen Betreuungsunterhalt bis mein Sohn 3 ist, oder? Er ist der Meinung, daß er, sobald ich wieder arbeite, nichts mehr zahlen muß. Wie ist die Rechtslage? Danke für Ihre Hilfe! Beate


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, stimmt, bis das Kind drei ist. Danach ist kein Unterhalt für die Mutter fällig. Es sei denn, sie kann nachweisen, dass kein KiGa oder Großeltern etc. zur Verfügung stehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn ich das richtig verstandenhabe: Da sind ledige Mütter den gesch. nicht ganz gleich gestellt: Bei einer gesch. Mutter wäre Arbeit wohl i. d. R. "überobligatorisch" ( = sie muss nicht arbeiten, tut es aber = kaum Kürzung des Unterhaltes). Bei einer ledigen wird die eigene Arbeit wohl schon angerechnet. Allerdings wird er wohl trotzdem noch was für Dich (anteilig) zahlen müssen, denn die 30 Std. werden ja nicht Dein vorheriges Netto erreichen, oder? Stimmt das so Frau Bader? Désirée


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