Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsrecht bei Kleinkindern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchsrecht bei Kleinkindern

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin vor 5 Monaten mit unseren Kindern (19 Monate und 4 Jahre) bei meinem Mann ausgezogen. Bei einer Mediatorin habe ich - aus Dummheit - zugestimmt, daß er alle 14 Tage Besuchsrecht hat, bei dem die Kinder in seiner neuen Whg. sind. Resultat: Die Große näßt wieder ein, die Kleine ist nach der "Rückgabe" total verwirrt mit Schlafstörungen, Nahrungsverweigerung etc. Habe meinen Mann um eine andere Regelung gebeten, jetzt droht er mir mit einer "Einstweiligen Verfügung vom AmtsGe". Was kann ich tun? Ist die bei der Mediatorin getroffene Regelung wirklich bindend? Außerdem hat er sein letztes Besuchs-WE verstreichen lassen und ist lieber nach Schottland gejettet. Er besteht jetzt darauf, die Kinder am kommenden WE zu bekommen. Bin ich dazu verpflichtet? Bekomme ich später Ärger, wenn es um die Regelung des Sorgerechts geht? Danke für Ihre Hilfe D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe Sie nicht so ganz. Wieso haben Sie "ausDummheit zugestimmt"? Er hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein regelmäßiges Umgangsrecht n seiner eigenen Wohnung auszuüben. Dies ist ihm nur dann vorzuenthalten, wenn es dem Wohle der Kinder widerspricht. Wenn Sie beweisen können, dass er die Kinder mißhandelt o.ä., kann ihm dieses Recht vorenthalten werden, ansonsten nicht. Wenn die Kinder sich auffällig verhalten, sollte (vielleicht per Kibnderpsychologe) geklärt werden, woran das liegt. Mag ja sein, dass es einfach an der neuen ungewohnten Situation und der Trennung von immer einem Elternteil liegt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Mein Problem ist, daß ich einem 14tägigen Besuchsrecht über 3 Tage (Fr nachmittag bis So nachmittag) zugestimmt habe. Nun werde ich von allen Seiten kritisiert, ich würde "die Kinder abschieben", sie seien mit knapp 2 bzw. 4 Jahren "noch viel zu jung um diese Übernachtungen beim Vater mitzumachen", angeblich sei es üblich, daß Kinder in diesem Alter höchstens alle vier Wochen bei ihrem Vater seien. Ich bin absolut ratlos und die Vorwürfe, besonders der, ich würde meine Kinder "abschieben" macht mir sehr zu schaffen....


Mitglied inaktiv

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Eigentlich heißt es: Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Komisch, daß ...


Mitglied inaktiv

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*sorry auf die Taste gekommen* ...daß Dein Mann die Kinder in diesem Alter schon solange am WE haben kann, finde ich merkwürdig. Gibt es denn ein entspr. Urteil vom FamGericht???


Mitglied inaktiv

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Hallo! mir fallen zwei Dinge auf: 1.) wieso lässt Du Dich auf Kritik von außen so ein? 2.) ICH finde Fr. bis Sonntag nicht zu lange, denn es ist ihr VATER! Meine Kinder aind ab und zu auch mal 2 Nächte (alleine oder zusammen, 2 und 4 J.) bei der Oma, die sie auch sonst regelmäßig sehen. Bisher hatten sie den vater (praktisch) jeden Tag in der Woche, warum sollten jetzt 2,5 Tage zu lange sein? Ich hoffe, ich konnte Anregung geben, die Umstellung ist sicher nicht einfach für die Kinder... Désirée


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