Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bestimmung der Kalendermonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bestimmung der Kalendermonate

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, im Gesetz steht und sie schreiben das auch: "Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt." Gilt das auch für die 22 Monate in denen ich jetzt in Elternzeit bin und überhaupt kein Geld ( also auch kein Elterngeld ) bekommen habe und jetzt ein 2. Kind bekomme?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken Liebe Grüsse, NB


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