Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bestimmte Tätigkeitsverbote durch AG in der SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: bestimmte Tätigkeitsverbote durch AG in der SS

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Liebe Frau Bader, ich bin mit dem 2. Kind in der 6. Woche schwanger und angestellte Ärztin an einer Klinik. Ich werde meinen AG über die SS informieren. Bei der ersten SS wurde mir jeglicher Umgang mit Blutprodukten verboten, das musste ich unterschreiben. Das bedeutete, dass ich nicht mal Blut abnehmen bzw. Zugänge legen durfte. Ich finde diese Haltung übertrieben und möchte diese Tätigkeiten weiter ausüben. Beim letzten Mal habe ich es nicht gemacht, weil ich es unterschrieben habe. Für unsere Abteilung ergab das ein aus meiner Sicht unzumutbaren Organisationsaufwand. Kann mir mein AG diese Tätigkeiten untersagen? Was kann mir passieren, wenn ich das doch mache, weil z.B. kein anderer Zeit hat? Ich möchte noch sagen, dass meine Kollegen sich mit mir freuen und mich in allem unterstützen und mich nie zwingen würden, wir sind aber nur schlecht besetzt, weil der zweite Teil meiner (jetzt) 50% Stelle nicht besetzt wurde. Die Kollegen unterstützen mich sehr und halten mich von gefährlichen Tätigkeiten und schwerem Heben schon sowieso fern. Es ist eigentlich nur dieses dämliche Zugänge legen, was eine aus meiner Sicht unzumutbare Organisation erfordert. Vielen Dank für die Antwort! P.S. Noch eine Frage: Muss ich den AG eigentlcih schon informieren, wenn ich einen positiven Test zu Hause gemacht habe oder erst wenn ich beim Arzt war? Mein Chef bat mich, die Verwaltung schon vor dem Arzttermin zu informieren.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sollten den AG bald möglichst informieren, es droht aber nichts, wenn Sie es nicht tun. Bzgl. des Blutes gilt: wo kein Kläger.. Ob es gefährlich ist, können Sie selbst am besten beurteilen. Liebe Grüsse, NB


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