Sabri
Ist der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, dem Elternteil, der Kindesunterhalt zahlen muss, gegenüber auskunftspflichtig und muss sein Einkommen (Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerjahreserklärungen) offenlegen? Das Jugendamt sagt, es besteht ein "rechtlichen Anspruch auf Auskunft, dieser ergibt sich aus § 1605 BGB" und fordert diese Nachweise (dem Jugendamt liegen diese Nachweise bereits vor) und vorallem die Weitergabe an den Unterhaltszahler. Dürfen die das? Hintergrund: Der Unterhaltszahler meint, bei großen Einkommensunterschieden muss kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden.
Hallo, ja, das stimmt. Dazu ein Urteil: Urteil des OLG Brandenburg vom 17.01.06 - 10 UF 91/05 - 1. Ist das Einkommen des betreuenden Elternteils mehr als doppelt so hoch wie das des eigentlich zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils, kann die Unterhaltsverpflichtung des Letztgenannten ganz entfallen. 2. Besteht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Einkünften beider Elternteile, ist das Einkommen des betreuenden Elternteils aber noch nicht doppelt so hoch wie das Einkommen des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils, so ist von einer anteiligen Barunterhaltspflicht beider Elternteile auszugehen. 3. Der Haftungsanteil jedes Elternteils errechnet sich nach Abzug des angemessenen Selbstbehalts. Liebe Grüße NB
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