Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftiungsverbot

Frage: Beschäftiungsverbot

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, Ich bin seit Wochen krankgeschrieben. Steht mir nicht rechtlich ein individuelles Beschäftigungverbot §3,Abs.1 MuSch zu bei folgender Beurteilung meines Gyn. welcher mich wegen Zwillingsgrav.,Blutungen,drohende Fehl-/Frühgeburt bei 36-jährigen Erstgebärenden die ganze Schwangerschaft krankschreiben möchte. Über schnelle Anwort wäre ich sehr dankbar. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. WEnn man krnak ist, erhält man kein BV Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ein Beschäftigungsverbot wird nur dann ausgesprochen, wenn du auf Grund betrieblicher Gründe (Z.B. gefährlicher Arbeitsplatz, oder Umgang mit Chemikalien) deinen Beruf wärend der Schwangerschaft nicht ausüben kannst. Bei dir liegt es jedoch an deiner eigenen Gesundheit, welche dir das Arbeiten wärend der Schwangerschaft nicht ermöglicht da wird man nun mal krank geschrieben. Hat also alles seine Richtigkeit. LG


Mitglied inaktiv

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Danke für den Hinweis, woher kennst Du Dich aus?Würde aber doch gerne noch Frau Baders Meinung hören. LG


Mitglied inaktiv

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Wollte in meiner Erstschwangerschaft auch lieber Beschäftigungsverbot statt krank. Da hat mir das mein Gyn so erklärt. Ich durfte wegen hohem Blutdruck und Plazentainzuffiziens die ganze ss nicht arbeiten. Aber vielleicht weiß Frau Bader ja noch mehr, bin jedenfalls gespannt. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Doch steht Dir zu, aber es gibt Frauenärzte, die das wahnsinnig ungern machen, weil das immer Ärger mit dem AG bedeutet (außer er hat das Risiko verscihert), der bezahlt nämlich statt 6 Wochen bei Krankheit dann für die ganze Schwangerschaft Dein Gehalt. Ich als AG würde das ganz sicher auch hinterfragen. Wenn der Frauenarzt zu unrecht ein Beschäftigungsverbot ausspricht (also bei einer Krankheit, die unabhängig von der eigentlichen Schwangerschaft ist), bekommt er ziemlich Ärger. So hats mir meine Frauenärztin erklärt, die mir aber das BEschäftigungsverbot aus ähnlichem Grund attestiert hat. Allerdings war mein AG versichert! Für eine Firma ist das nämlcih eine immense finanzielle Belastung, gerade wenn es ein Kleinbetrieb ist. Was mich wundert ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen da nicht hinterher sind, denn die müssen ja sonst nach 6 Wochen Krankengeld bezahlen und die kennen ja auch den Grund der Krankschreibung. Kurzum: Sprich Deinen Frauenarzt an. Rechne damit, dass der AG nachfragt, dazu hat er auch ein Recht (habe dazu in einer Personalzeitschrift erst vor kurzem ein Urteil gelesen). Der Unterschied beim Beschäftigungsverbot ist nämlich, dass es nur greift, wenn der AG Dir nicht einen ungefährdenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (z.B. könnte einer Chemielaborantin für die Zeit ein ARbeitsplatz im Büro zu Verfügung gestellt werdne, wenn sie nicht mehr im Labor arbeiten darf). DAs ist beim Frühgeburtsrisiko allerdings nicht gegeben. Es gibt übrigens sogar Teilbeschäftigungsverbote, die dann dem AN nur noch erlauben halb zu arbeiten. Solltest DU bei Deinem Frauenarzt keinen Erfolg haben, frag bei Deiner Kasse nach, wen sie empfehlen, damit ein BEschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Schöne Schwangerschaft.


Mitglied inaktiv

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Das ist nicht richtig. Ein BEschäftigungsverbot kann immer dann ausgesprohen werden, wenn die Krankheit/Arbeitsunfähgkeit ursächlich in der Schwangerschaft liegt! Ohne Schwangerschaft kein Frühgeburtsrisiko! Meine Frauenärztin erzählte mir von einem Fall, dass eine schwangere Frau von einem Frauenarzt (ein Bekannter von ihr) ein Beschäftigungsverbot wegen Nierenbeckenentzünung bekam. Der bekam Ärger, denn das eine hatte mit dem anderen nichts zu tun. Sie hat sich damals bei mir sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt, weil ich die erste war, für die sie ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat und sie eben auch nichts riskieren wollte. Manche riskieren aber lieber gleich gar nichts und schreiben deshalb die risikolose Krankshcreibung aus.


Mitglied inaktiv

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Und noch ein PS: Ist der AG über die Umlabe bei der KV versichert gegen die Schwangerschaftsrisiken des AN, so kann der AG rückwirkend für 4 Jahre das GEld dort wieder rückerstatten lassen. ERzählt einem die KV auch nicht. Wurde aber bei mir gemacht, weil erst bei der zweiten Schwangerschaft festgestellt wurde, dass das BEschäftigungsverbot auch in der ersten statt einer Krankschreibung hätte ausgesprochen werden müssen. Kompliziert gelle, aber war alles in allem erfolgreich. Wie groß ist Dein AG? In der Regel können sich nur sehr große Ag über die Umlage nicht versichern.


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