Frage: Beschäftigunsverbot als Aushilfe

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 7 Monaten als Aushilfe auf 450€ Basis +monatlichem Freibetrag von 200€ und verdiene somit bis zu 650€ monatlich. Einen Vertrag habe ich nie bekommen. Ich arbeite auf stundenbasis und bekomme alle Stunden die ich gearbeitet habe bezahlt. Heute habe ich von meinem Frauenarzt ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Arzt erklärte mir das ich damit weiterhin meinen Lohn bekommen würde und ich auch als Aushilfe die selben Mutterschutzrechte habe wie festangestellte Frauen auch. Vorhin rief mich mein Chef an und kündigte mich am Telefon. "Du bist eine Aushilfe, aushelfen kannst du ja nun nicht mehr, also bist du raus." Von einer Lohnfortzahlung wollte er gar nichts wissen. Können Sie mir erklären was nun stimmt? Liebe Grüsse Seawest

von seawest am 24.02.2014, 17:49



Antwort auf: Beschäftigunsverbot als Aushilfe

Hallo, Aushilfe heißt, dass der Vertrag begrenzt ist, weil die Kraft nur begrenzt benötigt wird. Da Sie über 450 € verdienen, muss der AG auch Sozialversicherungsabgaben leisten. Wann der Vertrag endet bestimmt der Inhalt des Vertarges - der AG kann Sie jetzt nicht einfach so kündigen. Wenden Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufsichtsamt o wenn die nicht helfen an einen RA Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



Antwort auf: Beschäftigunsverbot als Aushilfe

Du bist keine "Aushilfe" sondern eine Teilzeitangestellte. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag brauchst du nicht, der mündliche reicht. (Eine Aushilfe ist jemand der gelegentlich zu Spitzenzeiten aushilft und nicht jemand der regelmäßig arbeitet)

von Pamo am 24.02.2014, 18:27



Antwort auf: Beschäftigunsverbot als Aushilfe

Huhu du, Sorry, normalerweise schreibe ich hier nicht, weil es mich nichts "angeht". Aber ich kann dir sagen, wie das ist, weil ich das auch so ähnlich durch habe. Also, wenn du als Aushilfe angestellt bist, bist du bei der Minijobbörse angemeldet, siehe hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html Versichert bist du hierbei über die Knappschaft: http://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/ueberuns_node.html;jsessionid= 588C5D24875E13DC3577AC6DC3C60510 So, nun musst du deinem Chef mitteilen, das du Schwanger bist. Das Schreiben über das Beschäftigungsverbot musst du ihm auch zeigen. Kündigen kann er dich nicht, auch für dich gilt das Mutterschutzgesetz. Du hast alle Rechte einer fest Angestellten Person. Nun zu deinem Lohn: Dir steht für die Zeit deines BV´s dein volles Gehalt (durchschnitt der letzten 3 Monate) zu. Dazu brauchst du keinen Arbeitsvertrag. Dein Chef muss dir das Geld weiterhin bezahlen und der kann sich das dann wiederum über das U2 Verfahren bei der Knappschaft wieder holen: http://www.kbs.de/DE/20_arbeitgeber/04_arbeitgeberversicherung/05_erstattungsverfahren_ mutterschaft/071_aufwendungen_mutterschutzlohn/InhaltsNav.html WENN er sich quer stellt, Probleme macht, oder du Hilfe brauchst, wende dich an das Amt für Arbeitsschutz. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du wohnst, kann ich dir keinen Link geben. Google mal einfach das Amt. Die netten Damen und Herren werden dir da sicher weiter helfen. Leider ist es so, das viele Arbeitgeber nicht wissen, was sie in so einer Situation zu tun haben und dann einfach mal eine Kündigung aussprechen. Wenn ich dir noch irgendwie helfen kann, dann bitte schreib mir eine PM, lg ebby

Mitglied inaktiv - 24.02.2014, 21:23



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