Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungverhälnis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungverhälnis

Mitglied inaktiv

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Ich bin angestelte als Altenpflerin seit 09.2000.In Sept 2001 habe Ich ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit bekommen.In februar 2002 habe ich ein kind bekommen und seit Mai 2002 arbeite ich als teilzeit.Jetzt habe ich mich bei Personalverwaltung mich erkundigt wie wird weiter nach mein Erziehungsurlaub gehen ?Antwort war Ich bin in teizeit und habe ein unbefristete Vertrag nur auf teizeit! In mein vertrag steht aber nicht Vollzeit oder Teilzeit!!!Aber ich glaube wann zur Zeit 2001 wann die vertrag ist gemacht war vollzeit angestellt ist das doch zu beruchsichtigen !! Ich möchte wissen welche Rechte ich habe? Mit freundlichen Grüßen Anda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich haben Sie einen Vollzeitvertrag. Sie haben aber möglicherweise einer Vertragsänderung zugestimmt, als es um die EU-Zeit ging i Glauben, es sei eine befristete Verkürzung. Bitte nachlesen im Vertrag! Ich kann den Vertrag auch entgeltlich für Sie prüfen (nicola.bader@rz-online.de) Gruß, NB


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