Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungverbot trotz vorheriger AU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungverbot trotz vorheriger AU

Milly78

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Hallo Frau Bader, ich bin mometan in der 7.SSW und wurde sofort von meiner Gynäkologin krankgeschrieben, da ich schon 2 Fehlgeburten hatte und sie kein Risiko eingehen wollte. Ihr Plan ist folgender: sie möchte mich noch so ca 3 Wochen krankscheiben bis die Schwangerschaft relativ "sicher" ist und danach will sie mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie meinte das sie das in solchen Fällen immer so handhabt. Nun hab ich aber gehört, dass man kein Beschäftigungsverbot bekommt, wenn man zuvor eine Krankschreibung hatte. Können sie mir sagen ob dem so ist und wenn ja, wie ich trotzdem zu diesem Beschäftungsverbot kommen kann? Vielen Dank und liebe Grüße, Milly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Krankschreibung bekommt man, wenn es Problem/ Krankheit gibt. BV bekommt man, wenn es an der ARbeitsstelle liegt (Chemiefabrik). Der AG wird das BV, je nach Arbeitsplatz, in Frage stellen. Liebe Grüsse, NB


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