Dori22
Hallo, Ich war bis Mitte Mai dieses Jahr in Elternzeit. Nun bin ich zum zweiten Mal schwanger und habe sofort ein Beschäftigungsverbot von mein Arzt erhalten. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich die Beschäftigungsverbotzuschläge erhalten. Nun verweigert mir mein Arbeitgeber die Beschäftigungsverbotzuschläge. Da ich die letzten 13 Wochen in Elternzeit war. Ist das gesetzlich?? LG dori
Hallo, zuerst einmal ist zu klären, dass Beschäftigungsverbot vom Arzt überhaupt rechtswirksam ist. Das kommt auf den Grund an. Grundsätzlich ist jetzt der Arbeitgeber für ein Beschäftigungsverbot zuständig. Ich weiß nicht, was Sie für Zuschläge meinen. Sowas gibt es gesetzlich nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du nicht schwanger gewesen worden wärst, hättest du denn dann Zuschläge erhalten, und für was? Das ist die entscheidende Frage. Wärst du arbeiten gegangen?
Dori22
Ja ich hatte die Zuschläge bekommen. Ich arbeite als Krankenschwester und müsste wieder in Schichten arbeiten. Ich wär auch arbeiten gegangen, wenn es gehen würde. LG Dori
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