Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot (anteilig/voll) = Unterschiede bei der Berechnung des EG?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot (anteilig/voll) = Unterschiede bei der Berechnung des EG?

dieshine

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könnt ihr mir helfen? Frage zum Beschäftigungsverbot... mein Bruder wird im August Papa (ist 25, Freundin 21). DIe Mama des noch ungeborenen ist als Friseurin tätig. In ihrem Betrieb erhält sie ein Gehalt + jeden Monat einen Vertrauensvorschuss (200€). Nachdem sie dem Chef mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, bekam sie nun am Dienstag per Einschreiben mitgeteilt, dass ihr aufgrund der Schwangerschaft der Vertrauensvorschuss gestrichen wird (weil sie angeblich nicht mehr so leistungsfähig ist). Das alleine ist schon eine Frechheit finde ich. Nun hat sie eine chron. Darmerkrankung, bricht (obwohl schon 16. Woche) ohne Pause morgens 1-2 Stunden. Heute hat die Ärztin ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt, in der Form, dass sie nur noch 5h tgl. arbeiten darf. Der AG hatte sie, nach Bekanntwerden der SS außerdem aus ihrem festen Salon genommen und jagt sie jetzt durch ganz Berlin von Filiale zu Filiale. Nun wie verhält sich das, was wird sie jetzt verdienen. Ist dieser Vertrauensvorschuss wirklich weg? Die Ärztin sagte, wenn sie nachweisen kann, dass sie bei kompletten Beschäftigungsverbot mehr Elterngeld erhält, gibt sie ihr ein komplettes. Ich muss sagen, ich habe keinen Plan. Nun meine Frage... ist es so, wenn sie jetzt ein komplettes Beschäftigungsgebot hätte, dass sie dann von der KK (die zahlt doch bei Beschäftigungsverbot, oder?) das volle Gehalt erhält (basierend auf den letzten Monaten, wo sie ja den VErtrauensvorschuss noch hatte)....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kommt darauf an, was vertraglich zu diesem "Vertrauensvorschuss" und auch zum Einsatzort geregelt ist 2. Bei kompletten BV bekommt sie nicht meht EG - und das sollte auch kein Argument für den FA sein Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Ich verstehe nicht, was "Vertrauensvorschuss" als Teil des Gehaltes ist. Was bekam sie denn während der letzten Monate laut Gehaltsabrechnung? Während des Beschäftigungsverbots darf sie nicht benachteiligt werden. Das bedeutet, dass sie genau so viel verdienen muss, wie wenn sie arbeiten würde. Bei unregelmäßigem Lohn wird der Durchschnittslohn der letzten Monate genommen. Finanziell bleibt es gleich, ob sie aufgrund des Beschäftigungsverbots gar nicht oder 3 oder 5 Stunden Stunden arbeitet. Sie bekommt genau so viel wie vorher. Wenn auf der Lohnabrechnung dieser Vertrauensvorschuß (mir erschließt sich überhaupt nicht, was das sein soll), drauf steht, wird sie den auch in Zukunft bekommen. Liebe Grüße Luvi


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