Mitglied inaktiv
Hallo, wo finde ich gesetzliche Regelungen etc. was ich als schwangere Krankenschwester noch tun darf? Man hat mir erzählt, daß ich eigentlich nichts mehr darf, keine Spritzen etc. geben. Über eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar. Michaela
Hallo, das wesentliche ist gesagt. Reden Sie mal mit Ihrem FA wegen einem Beschäftigungsverbot. Zuständig ist das gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
HI! Im Mutterschutzgesetz steht drin, welche Beschäftigungverbote eingehalten werden müssen, um die Gefahr für das Kind und die Mutter so gering wie möglich zu halten. Spritzen gehört soweit ich weiss dazu, weil die Infektionsgefahr, z.B. HIV,HEP,..), einfach zu gross ist. LG Nadine
Mitglied inaktiv
Hallo, genaue Informationen findest Du im Mutterschutzgesetz. Aber da steht zum Thema Krankenpflege nichts extra drin - also geht es haupsächlich um die Nachtarbeit (ist für Schwangerne verboten) ab 20 Uhr (betrifft also auch schon das Ende der Spätschicht) und das Heben (nicht regelmäßig über 5 kg) Arbeiten am Patienten ist nicht verboten, auch nicht Spritzen oder ähnliches (Nur für Röntgenstrahlen und Narkosegase gibt es wieder Vorschriften/Verbote). Ich arbeite im Rettungsdienst - da darf man aber nur nicht nach dem 4. Monat weiterarbeiten weil das Fahren von Fahrzeugen auch verboten wird (betrifft aber auch z.B. Busfahrerinnen). Ich hab jetzt auch extra nochmal meinen Mann gefragt, der ist Intensivkrankenpfleger mit Weiterbildung als Stationsleitung - aber was anderes hat auch er nie gehört. Er meinte noch Du könntest Dich auch an den Personalrat oder den Betriebsarzt wenden. Ein Mutterschutzgesetz muß auch an Deiner Arbeitstelle ausliegen. Alles Gute Steffi
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Altenpflegerin und arbeitete während meines Mutterschutzes in einem Altersheim.Die ganzen Einzelheiten weiß ich nicht mehr, aber ich durfte praktisch gar nichts mehr machen und wurde sehr schnell in die dortige Tagespflege versetzt. Kein Blut, kein Umgang mit irgendwelchen Ausscheidungen, keine Spritzen, keine Nachtarbeit, kein schweres Heben etc.Würde ich an Deiner Stelle auch penibel einhalten auch wenn es einem manchmal komisch vorkommt, im Verhältnis zu der gesamten "Lebensarbeitszeit" ist der Mutterschutz eh nur minimal. Am sichersten bist Du, wenn Du beim Gewerbeaufsichtsamt nachfrägst. Viele Grüße micky2
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