Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigugsverbot

Frage: Beschäftigugsverbot

Mitglied inaktiv

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Bin im EU und geh monatlich für 20 Stunden=80 Euro bei meinem Chef arbeite. Den letzten monat vor meinem Neuen Mutterschutz lass ich mir aus beruflichen gründe ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Sonst hab ich so 750 Euro Brutto verdient. 0. Nützt mir das Beschäftigugsverbot überhaupt was ? 1.Würde bei dem verbot nur die 20 Stunde im Monat angerrechnet oder zählt der monat dann vollzeit? 2. Komm ich da bei der berrechnung des Mutterschaftsgeldes irgedwie besser wenn ich mir so ein verbot bescheinigen lasse? 3. Welche angaben nimmmt die KK zur berrechnung des Mutterschaftsgeldes? DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Paula, entweder es besteht eine Geafhr für die Gesundheit von Mutter + Kind, dann nutz das Beschäftigungsverbot, oder nicht, dann kann der Ag keins aussprechen, aus finanziellen Gründen kann man kein BV erklären (ich hoffe, dass würde auch kein Arzt tun). Sie erhalten dann Ihr Geld wie in der Teilzeit weiter. Bei der Berchnung des MG ändert das nichts. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Paula, aus reiner Neugier würde mich interessieren, wie so ein BV aus "beruflichen Gründen" aussieht. Ich kenne nur die Begründung laut Mutterschutzgesetz (aus Gründen der Gefahr für Mutter und/oder Kind - z.B. Umgang mit Chemikalien, Gefahrgütern, Röntgenstrahlen usw.- oder wenn die Schwangerschaft eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen untersagt - z.B. drohende Fehlgeburt usw. Welche anderen Argumente kann ein Arzt denn da bescheinigen? Würde mich über eine Antwort freuen, Gruß, Vanessa


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