Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufserfahrung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufserfahrung

kleinesWürmchen2020

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Hallo Frau Bader, ich muss zur Aufnahme eines Studiums meine Berufserfahrung nachweisen. Dafür will mir mein Arbeitgeber gern einen Nachweis schreiben. Zählen die Zeiten des individuellen Beschäftigungsverbotes, sowie die Elternzeiten da hinein? Wenn ja, in welchem Stundenumfang? Ich habe nicht in Vollzeit gearbeitet. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, zählt alles mit rein. TZ ist bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit unerheblich. Er kann ansosnten ja aufschlüsseln. Liebe Grüße NB


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