kleinesWürmchen2020
Hallo Frau Bader, ich muss zur Aufnahme eines Studiums meine Berufserfahrung nachweisen. Dafür will mir mein Arbeitgeber gern einen Nachweis schreiben. Zählen die Zeiten des individuellen Beschäftigungsverbotes, sowie die Elternzeiten da hinein? Wenn ja, in welchem Stundenumfang? Ich habe nicht in Vollzeit gearbeitet. Vielen Dank!
Hallo, ja, zählt alles mit rein. TZ ist bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit unerheblich. Er kann ansosnten ja aufschlüsseln. Liebe Grüße NB
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Guten Abend. ich hbae gerade folgendes Problem. Ich habe vom 14.10.12- 13.4.13 aktiv bei eiem AG gearbeitet. Da ich in der Pflege war, und schwanger, hat er nach einer Gefahreneinschätzung mir bis zur Nniederkunft eine Beschäftigungsverbot erteilt. Ich habe mein Gehalt aber weiter bekommen. In dem Zeugnis steht aber Beschaftigung vom 14.10.12-1 ...
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