sternchen1410
Guten Abend. ich hbae gerade folgendes Problem. Ich habe vom 14.10.12- 13.4.13 aktiv bei eiem AG gearbeitet. Da ich in der Pflege war, und schwanger, hat er nach einer Gefahreneinschätzung mir bis zur Nniederkunft eine Beschäftigungsverbot erteilt. Ich habe mein Gehalt aber weiter bekommen. In dem Zeugnis steht aber Beschaftigung vom 14.10.12-13.10.13 ( 1 Jahres - Verrag) Nun bin ich beim neuen AG und die Berufserfahrung zählt. WElcher Zeitrau zählt dann? Darf mir daraus ein Nachteil entstehen?
Hallo, in wiefern zählt die Berufserfahrung? Betriebszugehörigkeit ist ein Jahr. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich muss zur Aufnahme eines Studiums meine Berufserfahrung nachweisen. Dafür will mir mein Arbeitgeber gern einen Nachweis schreiben. Zählen die Zeiten des individuellen Beschäftigungsverbotes, sowie die Elternzeiten da hinein? Wenn ja, in welchem Stundenumfang? Ich habe nicht in Vollzeit gearbeitet. Vielen Dank!
Die letzten 10 Beiträge
- Bereitschaftspflege -pflegegrad
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)