Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufserfahrung bei Beschäftigugsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufserfahrung bei Beschäftigugsverbot

sternchen1410

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Guten Abend. ich hbae gerade folgendes Problem. Ich habe vom 14.10.12- 13.4.13 aktiv bei eiem AG gearbeitet. Da ich in der Pflege war, und schwanger, hat er nach einer Gefahreneinschätzung mir bis zur Nniederkunft eine Beschäftigungsverbot erteilt. Ich habe mein Gehalt aber weiter bekommen. In dem Zeugnis steht aber Beschaftigung vom 14.10.12-13.10.13 ( 1 Jahres - Verrag) Nun bin ich beim neuen AG und die Berufserfahrung zählt. WElcher Zeitrau zählt dann? Darf mir daraus ein Nachteil entstehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in wiefern zählt die Berufserfahrung? Betriebszugehörigkeit ist ein Jahr. Liebe Grüße NB


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