Mitglied inaktiv
Ich bin alleinstehend, in der Elternzeit und erhalte Leistungen zur Grundsicherung. Meinen alten Job musste ich dem Arbeitgeber zuliebe kündigen zum Ende der Elternzeit, da er sonst die Firma nicht los gekriegt hätte. Ich habe 4 Fragen: 1. Muss ich das Amt für Grundsicherung informieren über meine Kündigung, die ja erst in einem Jahr wirksam wird? 2. Kann ich während der Elternzeit bei gleichen Leistungen ein Praktikum machen, um einen Einstieg in einen neuen Job zu finden? 3. Hätte ich wärend des Praktikums einen Anspruch auf einen Kitaplatz (Brandenburg)? 4. Sollte ich meine Elternzeit abbrechen um mich erstmal als arbeitssuchend zu melden, um einen Anspruch auf einen Kitaplatz zu bekommen? Könnte ich dann ein Praktikum machen?
Hallo, 1. Ja 2. Das müssen Sie mit dem Amt klären (wegen der Anrechnung) 3. Das kommt auf das Alter des Kindes an 4. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen! Liebe Grüsse, NB
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