Bondgirl888916
Guten Tag Frau Bader, in meiner Gehaltsabrechnung vermute ich ein Fehler. Ich verdiene 2.800 Euro und bekomme 26,59 VWL. Von meinem Netto-Verdienst 1.884,80 gehen dann noch 180 Euro für eine Direktversicherung weg. (Diese sind steuerfrei und beitragsfrei) Meine Frage, hat diese "betriebliche Altersvorsorge" tatsächlich Einfluss für die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses durch den AG? Nach Recherchen sollte ich einen Satz von 49,83 bekommen. Lt. Aussage vom Geschäft muss diese betr. Altersvorsorge abgezogen werden für die Gleichstellung aller Arbeitnehmer. Somit kommen diese auf ein Netto von 1796,12 und dadurch auf einen Satz von 46,87. Ist dies Korrektur dass die 180 Euro "abgezogen" werden zur Gleichstellung?
Hallo, ich versteh das nicht. Bitte fragen Sie allgemeiner und verständlicher. Liebe Grüße NB
chrissicat
So richtig verstehe ich die Sachlage nicht. Du hast eine Direktversicherung, die vom Netto abgezogen wird? Die Direktversicherung wird aber doch vom Brutto abgezogen, sonst wäre sie ja eben nicht steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn du das vergleichst was du sonst hast (Auszahlungsbetrag) mit dem was du jetzt bekommst (Mutterschaftsgeld + Zuschuss), hast du denn dann jetzt weniger?
Bondgirl888916
Mein Gesamtbrutto setzt sich aus Gehalt 2800 und VWL 26,59 zusammen. Somit insgesamt 2.826,59. Das zu versteuernde Einkommen ist dann um diese 180 Euro geschmälert. Somit 2.646,59. Nach Steuerabzug bleiben noch Netto-Verdienst 1.884,80. Hiervon werden dann 180 an die Direktversicherung übermittelt. (Ohne Steuer oder Beitragsabzug) somit ist mein Auszahlungsbetrag bei 1.704,80 Euro
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit