Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beratungshilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beratungshilfe

Mitglied inaktiv

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Ich bekomme für meine 2jährige Tochter Unterhaltsvorschuß vom Ja. Mit ihrem leiblichen Vater bin ich nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht. Meine Anwältin hat mir vorgeschlagen, den Unterhalt einzuklagen.Es würden auch keine Kosten auf mich zukommen, weil die Kleine kein eigenes Einkommen hat u ich solle mir den Beratungshilfeschein, von meiem zuständigen Amtsgericht holen.Allerdings sagte man mir dort, dass das in der Regel abgelehnt würde, da auch mein Einkommen mit angerechnet wird.Welche Aussage trifft zu? Ich danke für die Antwort


Mitglied inaktiv

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hallo, du bist im falle des einklagens der gesetzliche vertreter.ich bin mir nicht sicher,aber ich glaube wenn du einkommen hast,wird dein gehalt angerechnet.ich mußte damals auch einklagen,ging bis zur lohnpfändung und ich mußte zahlen.du kannst aber trotzdem prozeßkostenhilfe beantragen,dann ist es oft so,daß du eine ratenzahlung kriegst. viel glück,silke


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