Frage: Beratunghielfe Schein

Hallo, Ich habe eine fragen wenn man ein Beratungshielfe Schein hat und ein Anwalt abrechnet und dann sagst  jetzt gibt es keine Hoffnung für den Fall. Aber durch eine evtl  Gesetzesänderung in  einem Jahr kann man wieder einen Beratungschein beantragen ? Oder nur einmal für ein Fall. Geht um Namensänderung Kind  LG  

von TRB am 12.04.2024, 15:00



Antwort auf: Beratunghielfe Schein

Hallo, das dürfte kein Problem sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2024



Antwort auf: Beratunghielfe Schein

Die Gesetzesänderung ist erst ab mai 2025, dann sollte das ohne Anwalt möglich sein. Wenn doch anwaltlich, wirst du so oder so bis dahin warten müssen. 

von Neverland am 12.04.2024, 17:09



Antwort auf: Beratunghielfe Schein

Danke . Ja das ist mir klar ich weiß nur nicht ob ich dann nochmal ein Beratung  hielfe Schein beantragen kann. Weil es die gleiche Sache ist .

von TRB am 12.04.2024, 19:34



Antwort auf: Beratunghielfe Schein

Auch wenn die gesetzte Änderung kommt nächstes Jahr haben wir ein Problem  weniger. Also so oder so bräuchte ich nochmal ein Anwalt. Lg

von TRB am 12.04.2024, 22:48