Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum

Frage: Bemessungszeitraum

Baghira222

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Liebe Frau Bader, gerne an alle, Ich würde gerne wissen, ob ich den Bemessungszeitraum für das EG meines 2. Kindes richtig bestimmt habe, da der entsprechende Abschnitt beim Online Elterngeld Antrag aus meiner Sicht etwas missverständlich geschrieben ist. Nachfolgend meine Arbeits- und Schwangerschaftschronologie: VZ mehrere Jahre Mutterschutz Kind 1 ab 05.08.21 Geburt Kind 1: 13.09.21 Mutterschutz Kind 1 bis 11.11.21 EZ mit EG+ und TZ ab 12.11.21 - 03.12.22 Mutterschutz Kind 2 ab 04.12.22 voraussichtlicher ET Kind 2: 15.01.23 Ist mein Bemessungszeitraum ab 07/21 zurückgehend, also 08/20-07/21, genau wie beim 1. Kind? Beim Online Elterngeld Antrag wird nur nach dem Zeitraum ab 10/21 - 11/22 gefragt, der vorherige Mutterschutz von Kind 1 wird nicht mit einbezogen, wenn ich ihn nicht (ungefragt) angebe. Ich weiß, dass ich auf die Ausklammerung verzichten kann, möchte ich aber nicht. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Einzelberatung ist hier nicht möglich. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Mutterschutz 12/22 Relevant 12/21 bis 11/22 Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern Dann werden frühere Monate genommen


Baghira222

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Also am meisten weiterhelfen würden mir Antworten wie: „Ja, du hast den Bemessungszeitraum richtig angegeben.“ Oder „Nein, das stimmt so nicht, der Bemessungszeitraum startet früher/später, weil…“. DieTheorie kenne ich, aber vielleicht habe ich irgendetwas übersehen oder nicht bedacht.


KielSprotte

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Frau Bader beantwortet auch nur allgemeine Frage. Ihre Antwort wird wahrscheinlich lautet; bitte kurz und allgemein fragen.


Mitglied inaktiv

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Kind 1 Elterngeld 9/21 bis 8/22 waren 12 Monate Basis --- werden alle ausgeklammert plus 9+10/22 weil Monat 13 und 14 .(Elterngeld plus) Die restlichen Monate sind dein Gehalt bis zum Monat mit dem Mutterschutz Elterngeld Monate und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen und die werden von vor Kind 1 genommen Relevant sind auch beim zweiten Kind die 12 Monate vor Mutterschutz. Die hatte ich dir genannt PS: die Monate mit Mutterschaftsgeld vom ersten Kind werden auch ausgeklammert Zusätzlich gibt es noch den Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 Jahre alt ist


Baghira222

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Ich habe EG+ genommen wie geschrieben, kein Basis EG (nur die ersten 2 sind ja soweit ich weiß automatisch Basis EG)? Und nochmal - mir hilft nur eine klare, einfache Antwort mit Angabe der Monate. Ist ja freiwillig, mir muss hier keiner helfen, aber alles andere ist Verschwendung eurer Zeit, weil es mir nicht hilft. Dass Frau Bader hier nicht im Detail drauf eingehen wird ist mir klar, deswegen ist die Frage auch an alle gerichtet.


Mitglied inaktiv

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Ich habe die Monate geschrieben welche du ausklammern kannst Egal.... Frag mich gerade warum ich hier helfe ... Wetten Frau Bader wird es auch nicht besser beantworten


Baghira222

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Meine Frage war: ist mein Bemessungszeitraum 08/20 - 07/21 und wenn nicht, warum nicht und wie lautet der Bemessungszeitraum stattdessen? Wie soll ich diese Frage noch klarer formulieren, um eine eindeutige Antwort zu erhalten? „Bitte geben Sie den genauen Bemessungszeitraum („von Monat/Jahr bis Monat Jahr“) für den beschriebenen Fall an, unter der Annahme, dass die Betroffene nicht auf die automatische Ausklammerung verzichtet“?


Neverland

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Du willst eine verlässliche und klare Antwort, dann frage bei der EG-Kasse nach, einer der Sozialdiensten oder nutze einen kostenpflichtigen Dienst. Dir reicht eine nicht zuverlässige Antwort, dann ja, gleicher Bemessungszeitraum - gerade eben so.


Mitglied inaktiv

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Du hast doch eine eindeutige Aussage bekommen. Dein Bemessungszeitraum wird auf den von vor Kind 1 verschoben, da alle Elterngeldmonate verschoben werden


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