mfoerd
Hallo Frau Bader, am 01.09.2014 haben wir unser drittes Kind bekommen und meine Frau hat genau die 12 Monate vor der Geburt gearbeitet. Nebenbei läuft bei uns eine PV-Anlage, dessen Gewerbe auch auf meine Frau angemeldet ist. Das ZBFS hat nun den Bemessungszeitraum wegen gewerblicher Einkünfte auf das Kalenderjahr 2013 gelegt statt auf die 12 Monate vor der Geburt und somit fallen nur drei Monate Arbeitszeit in diesen Zeitraum. Die PV-Anlage ist so ausgelegt das sie sich gerade selbst trägt, bzw. in manchen Jahren geringen Gewinn abwirft. Durch die Verschiebung des Bemessungszeitraums verringert sich nun entsprechend das Elterngeld. Ist das so in Ordnung, bzw. lohnt es sich hier Einspruch einzulegen? Viele Grüße mfoerd
Hallo, seit der Gesetzesänderung wird das wenig bringen Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?