Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich bin in Elternzeit mit meinem ersten Kind (jetzt das dritte Halbjahr). Nun werde ich aus gesundheitlichen Gründen meiner Tochter noch um ein halbes Jahr, bis Juli 2019, die Elternzeit verlängern. Wir planen ein zweites Kind. Angenommen: Ich werde im März, April schwanger. Das Berufsverbot wird mir auf jeden Fall ausgestellt wegen Frühgeburt ect. Was sieht es aus mit der angefangenen Elternzeit, mit dem Berufsverbotgehalt? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ilona Leks-Aspodin
Hallo, zunächst einmal spielt ein Beschäftigungsverbot in der Elternzeit keine Rolle. Erst ab dem ersten Arbeitstag danach. Ein Beschäftigungsverbot erhält man, wenn von der Arbeitsstelle eine Gefahr für Mutter und Kind aus gehen. Dies wird wegen einer Frühgeburt nicht der Fall sein. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung durchzuführen.. Der Frauenarzt spricht ein Beschäftigungsverbot nur aus, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen, die zu einer Gefährdung führen. Liebe Grüße NB
Felica
Warum sollte man dir wegen einer Frühgeburt ein Berufsverbot aussprechen. Neigst du dann dazu Amok zu laufen und Kinder abzuschlachten? Ein Verfahren bedeutet das man dir grundsätzlich die Eignung für diesen Beruf abspricht, meist für mehrere Jahre oder immer. Oder meinst du evtl ein Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft? In dem Fall bekommst du das was du auch ohne bekommen würdest. Solange du innerhalb der EZ nicht arbeitest bekommst du nichts, solltest du in TZ arbeiten dann TZ-Gehalt. Nach der EZ das was vereinbart war also TZ oder VZ und in weit du arbeitsfähig bist, heisst auch eine Kinderbetreuung hast. Der AG muss dann prüfen ob ein BV greift oder er dich anderweitig einsetzten kann. Ein individuelles durch der Arzt kann bei entsprechender Gefährdung auch ausgestellt werden. Eine Frühgeburt in der Vergangenheit dürfte da eher weniger eine Rolle spielen, da jede Schwangerschaft erst einmal einzeln zu betrachten ist. Meistens hat das eine engmaschiger Kontrolle zur Folge wegen Risiko, mehr nicht.
la-floe
hi, Du bekommst nicht "auf jeden Fall ein BV". Nur, weil deine erste Schwangerschaft eine Frühgeburt war hat das kein automatisches BV für die Folgeschwangerschaft zur Folge. Auch wenn, greift das BV erst nach dem regulären Ende der EZ EZ beenden zugunsten eines BV ist nicht möglich. floe
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