Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beitragsfreistellung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beitragsfreistellung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bekomme im Oktober mein zweites Kind. Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Januar 2004 befristet. Mein Mann ist in einer privaten Krankenkasse versichert. Bin ich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse auch beitragsfrei gestellt, wenn ich nach einem halben Jahr kein Erziehungsgeld mehr bekomme? Viele Grüße Simone


Mitglied inaktiv

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Meine Krankenkasse hat mich, nachdem ich kein Erziehungsgeld mehr bekam (hatte danach noch 2,5 Jahre Erziehungsurlaub ohne Anspruch auf Erziehungsgeld) angeschrieben. Ich musste dann Beitrag zahlen, obwohl ich in einem Arbeitsverhältnis stand (das während dieser Zeit ruhte). Zitat aus einer Broschüre des Bundesministeriums für Fam., Senioren, Frauen und Jugend zum Erziehungsgeld: "In der gesetzl. KV wird die Pflichtmitgliedschaft während des EU aufrechterhalten, ohne dass aus dem Erziehungsgeld Beiträge zu leisten sind. Die Beitragsfreiheit besteht aber nur während des Bezugs von Erziehungsgeld..."


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