Mitglied inaktiv
Hallo! Ich lebe mit meiner Tochter, 16 Monate und dem Kindsvater in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen. Unsere Tochter hat eine sehr sehr seltene Stoffwechselkrankheit und muss von mir rundum betreut werden. Sie kann weder sitzen noch laufen (100%Behinderung, Pflegestufe 1) und auch ihre Lebenserwartung ist gemindert. Nun meine Frage: Sollte es zu einer entgültigen Trennung zwischen dem Vater und mir kommen, wie sähe dann das Umgangsrecht und Unterhalt aus? Ich habe das alleinige Sorgerecht für die Kleine und möchte bzw. könnte sie nicht aus der Hand geben ... Ich bin zwar selbst gelernte RA-Fachangestellte, aber mit behinderten Kindern habe ich keine Erfahrung - falls es da überhaupt rechtliche Unterschiede gibt.. Lieben Dank schon mal im Voraus!
Hallo, der Unterhalt wäre wegen der zusätzlichen Kosten wegen der Krankheit höher als normal. Ob er das Umgangsrecht ausüben kann, liegt an der Schwere der Erkrankung. Grds. hat er ein Recht- wenn es aber wegend er Behinderund dem Kindswohl entgegensteht, dann nicht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit