Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befristete Verträge

Frage: befristete Verträge

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Nach einer Todgeburt bekam ich in meiner Firma einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten (Januar 2001 -März 2001) dieser Vertrag wurde bisher alle drei Monate verlängert (momentan bis Sept.2002), aber leider nur immer um 3 Monate. Gibt es sowas wie ein Gesetz, das bestimmt wie oft man diesen Vertrag noch verlängern kann? Irgendwann muß er doch in ein befristetes Arbeitsverhältnis übergehen, oder? Danke ihr Alina


Mitglied inaktiv

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Hallo Alina! Ich habe mal ein wenig nachgelesen und soweit ich es einigen Texten entnehmen kann darf der AG das 3 mal machen und das auch nur unter Angabe einer Begründung. Kannst ja selbst nochmal nachlesen. Hier die Links! http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm http://www.kanzleisek.de/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html (hier steht weiter unten was dazu) 1.3 Befristung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich auch auf ein befristetes Arbeitsverhältnis einigen. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen regelt befristete Arbeitsverträge, die nicht eines sachlichen Grundes bedürfen. Denn grundsätzlich setzt ein befristeter Arbeitsvertrag einen sachlichen Grund voraus. Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Ein zunächst für eine kürzere Dauer abgeschlossener Arbeitsvertrag kann bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren höchstens dreimal verlängert werden. Die Tarifverträge können die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend festlegen. Es ist zu beachten, dass eine Befristung ohne einen Sachgrund nicht zulässig ist, wenn zuvor bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bei dem gleichen Arbeitgeber bestanden hat. Dies gilt nicht, wenn zuvor lediglich eine Ausbildung bei dem Arbeitgeber abgeschlossen wurde. LG Yvonne


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