Prinzessin18191
Hallo Frau Bader, mein errechneter ET ist der 16.07.2016, mein MuSch beginnt somit am 04.06.2016. Zum 31.05.2016 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Für die Zeit dazwischen habe ich mich bereits arbeitslos gemeldet, allerdings kann es sein dass ich eine Sperrfrist erhalte, da ich damals von einem festen in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt bin. Nun meine Frage: Wenn ich keine Sperrfrist bekomme und für diese 4 Tage ALG1 beziehe, bekomme ich Mutterschaftsgeld in Höhe des errechneten ALG1, richtig? erhalte ich dann den vollen Monatsanspruch des ALG1 oder nur den für die 4 Tage angerechnet? Wenn eine Sperrfrist eintritt und ich für die 4 Tage kein ALG1 beziehen werde, kann ich mich dann vom Beschäftigungsverhältnis über die arbeitslose Zeit in den Mutterschutz hinein krank schreiben lassen, so dass ich während dieser 4 Tage einen Krankengeldbezug habe? Vielen Dank im voraus Liebe Grüße
Ninu
Hmmm... Erwartest Du wirklich, dass hier eine Anwältin Tipps zum Sozialbetrug gibt oder verstehe ich Deine Frage falsch?!?!?!
Sternenschnuppe
Ne, das erwartet sie anscheinend. Ich frage mich ja immer wie solch Mütter ihren Kindern beibringen für die Konsequenzen ihres Handelns gerade zu stehen.
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