Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befreiung von der Anschnallpflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befreiung von der Anschnallpflicht

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 31.SSW und habe einen sehr dicken Bauch, so dass ich beim anschnallen ernsthaft probleme kriege.Mein FA sagte mir heute alle schwangeren seien automatisch von der Anschnallpflicht befreit.Ich hatte aber gelesen, dass man ein Attest vom Arzt braucht und die Befreiung auf irgendeinem amt (ich weiß nicht welchem) beantragen muß! Welche aussage stimmt nun? wenn ich es tatsächlich beantragen muß-wo mache ich das?Ich wohne in Rheinland-Pfalz -vielen Dank! Arinicia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Arinicia (schöner aber schwerer Name), eine etwas andere Antwort, als gefragt war: nach den Statistiken wird davor gewarnt, ohne Gurt zu fahren. Hier einige Berichte: 1.Schwanger fahren (vom OEAMTC) Was ist zu tun, um weder sich noch das Kind oder andere zu gefährden? Gurten Sie sich mit korrekter Gurtführung an! Der Gurt schadet dem Kind nicht. Gerade durch Gurt und Airbag sind Mutter und Kind optimal geschützt. Seit dem viele Autos mit Airbags ausgerüstet sind, vertrauen viele schwangere Frauen allein auf den Airbag und Gurten sich nicht mehr an. Eine gefährliche Fehleinschätzung: Gemäss Statistik verringert sich die tödliche Verletzungsgefahr gegenüber völliger Ungesichertheit dank Airbag um 15 %, bei der Kombination Gurt und Airbag jedoch um bis zu 70 %. Befürchtete Verletzungen des Kindes durch den Airbag haben sich bisher nicht bewahrheitet. Der Beckengurt muss ganz unten um den Bauch und am Rand über die Hüftknochen gelegt werden. Nur wenn er mitten über den Bauch gespannt ist, kann es zu inneren Verletzungen kommen. Stellen Sie den Gurt nicht zu locker ein. Bei einem Unfall könnten Sie sonst nach unten rutschen, und der dabei nach oben ziehende Gurt kann schwere Verletzungen an Ihnen und Ihrem Kind bewirken. Ausserdem sollte Ihre Sitzlehne nicht zu stark nach hinten geneigt sein. In den letzten drei Schwangerschaftsmonaten sollten Sie möglichst wenig mit dem Auto fahren und im neunten Monat gar nicht mehr. In diesem Stadium liegt Ihr Kind in immer weniger Fruchtwasser gepolstert. Daher steigt die Verletzungsgefahr bei einem Unfall drastisch an. 2. Vom ADAC: Auch schwanger immer mit Gurt Schwangere dürfen beim Autofahren keinesfalls aufs Anschnallen verzichten. Sie riskieren sonst schwere Verletzungen für sich und das ungeborene Kind, warnt der ADAC in München. Nach Angaben des Automobilclubs gibt es im Baby-Zubehörhandel besondere Gurtführungssysteme, die dafür sorgen, dass der Beckengurt in seiner optimalen Lage bleibt und die Fruchtblase möglichst wenig belastet. Während der Schwangerschaft sollten Frauen ohnehin möglichst nicht selbst hinters Steuer, rät der ADAC: Ein möglicher Aufprall auf das Lenkrad bedeutet ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko. Generell sind Schwangere durch den Dreipunktgurt in Verbindung mit einem Airbag bei richtiger Sitzposition indessen gut geschützt. Wenn Sie auch noch die eigentliche Antwort wollen, melden Sie sich! Gruß, NB


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