Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich arbeite 38,5 Stunden im öffentlichen Dienst (TVÖD) und habe keine Gleitzeit. Alle Arzttermine, die ich nicht in meine Freizeit legen kann, werde ich zwar befreit, muss dafür aber Überstunden nehmen. Ich meinte bis heute, das ich für meine Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft keine Überstunden nehmen muss, sondern die auch in der Arbeitszeit machen kann. Trotzdem habe ich alle Arzttermine bis Mai auf meinen freien Nachmittag legen können, bis auf einen, letzte Woche. Da hat sich die Arbeitszeit mit dem Termin überschnitten, so dass ich eine Stunde früher gehen musste, die ich aber nicht als Überstunde abgezogen hatte. Meine Chefin wies mich heute darauf hin, das ich das ändern müsse. Meine Frage ist jetzt, gibt es eine Befreiung ohne Abfeiern der Überstunden für die VU Termine in der Schwangerschaft ? Vielen Dank Juli
Hallo, ja, für die Vorsorgetermine nach MuSchG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
§ 16 Freistellung für Untersuchungen 1Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. 2Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. 3Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
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